GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Tue, 11 Aug 2026 20:27:14 +0200 Tue, 11 Aug 2026 20:27:14 +0200 TYPO3 EXT:news news-540 Wed, 10 Jun 2026 18:24:13 +0200 Umgang mit Antisemitismus in Schulen https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/antisemitismus Die GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus stellen interessierten Lehrkräften eine Materialliste zum Umgang mit antisemitischen Haltungen, Äußerungen und Übergriffen zur Verfügung, die von einer vom GEW-Landesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet wurde. Materialien für den Umgang mit Antisemitismus in Schulen

Die GEW bekennt sich zum Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Vom Antisemitismus, der nach dem Terrorangriff der Hamas am 7.Oktober 2023 und im Kontext des Gaza-Kriegs und der Politik der israelischen Regierung auch in Bildungseinrichtungen massiv zugenommen hat, geht eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für das jüdische Leben in Deutschland aus, der auch die GEW entgegentreten muss.

 GEW-Mitglieder aus verschiedenen Bildungsbereichen haben in einer vom Landesvorstand eingesetzten „Arbeitsgruppe Antisemitismus“ Materialien zusammengestellt, die – nach dem Auftrag des Landesvorstands – „den Beschäftigten im Bildungsbereich zum Umgang mit antisemitischen Haltungen, Äußerungen und Übergriffen angeboten werden“ sollen.

 Die GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus stellen diese Materialsammlung für den Bereich der Schule (Grundschule und Sekundarstufe I) interessierten Kolleginnen und Kollegen für ihre pädagogische Arbeit zur Verfügung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Positionen und Argumente. Sie bietet Hilfestellungen für die individuelle Meinungsbildung von Pädagoginnen und Pädagogen an, die in ihrer pädagogischen Arbeit mit Antisemitismus konfrontiert werden. Sie erwarten zu Recht auch von der GEW Unterstützung, um sprech- und handlungsfähig zu sein. Wir wissen von Kindern und Eltern, die sich gezwungen sehen, ihre jüdische Identität zu verbergen. Wir sehen mit Sorge, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland pauschal für die Politik der israelischen Regierung in Verantwortung genommen werden. Und wir sehen mit Sorge, dass im Kontext einer legitimen Kritik an der israelischen Regierung und dem Vorgehen des israelischen Militärs antisemitische, judenfeindliche Ressentiments geschürt werden und der Holocaust relativiert wird.

 Um auf Antisemitismus zu reagieren oder diesem vorzubeugen, ist eine sichere und wertschätzende Lernumgebung erforderlich, die ein freies Sprechen ermöglicht und auch denen eine Stimme gibt, deren Perspektive in der Lerngruppe nicht vertreten ist. Zur Antisemitismusprävention gehört die Förderung eines auf Respekt beruhenden Umgangs miteinander, die konsequente Ächtung aller Formen des Mobbings und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sowie die Entwicklung von Empathiefähigkeit, um die Perspektiven anderer Menschen einnehmen zu können. Da Judenfeindschaft immer wieder mit magischem Denken und Verschwörungsmythen verbunden ist, sind Methoden des forschenden Lernens zur Anbahnung des wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens ebenfalls ein Bestandteil der Prävention. Insbesondere in multikulturellen Klassenzimmern ist die Anerkennung des Leids der anderen eine Voraussetzung, um selbst und miteinander sprechfähig zu sein.

Download: Antisemitismus-Material-GEW-GG-MTK-2026



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news-539 Wed, 10 Jun 2026 18:05:55 +0200 Ein Wochenende im Elsass https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/ein-wochenende-im-elsass Eine Reise der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus für die Seniorinnen und Senioren der GEW vom 9. bis 11. Oktober 2026

Kulinarik und Geschichte 

Ein Wochenende im Elsass für die Senior:innen der GEW 

Ein Angebot der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus für GEW-Seniorinnen und GEW-Senioren vom 9. bis 11. Oktober 2026


Das Elsass ist geprägt von einer wechselvollen Geschichte zwischen Deutschland und Frankreich. Drei große Kriege und wechselnde Staatszugehörigkeit hinterließen Spuren. Wir wollen uns mit dieser Geschichte etwas näher befassen. 

Wir treffen uns am 9. Oktober um 18 Uhr in der Hôstellerie Saint Florent in der Rue du Nideck in Oberhaslach. Auf den Aperitif folgt ein Vier-Gänge-Menü. Am Samstag fahren wir nach einem üppigen Frühstück gegen 9 Uhr im Bus zum Hartmannswillerkopf. Dort erinnert die deutsch-französische Gedenkstätte „Historial du Hartmannswillerkopf“ an die blutigen Kämpfe, die hier im Ersten Weltkrieg stattfanden. Nach dem Besuch der Gedenkstätte gibt es die Möglichkeit, das französische „Nationale Denkmal am Hartmannswillerkopf“ und das „Schlachtfeld“ zu erkunden. Um 13 Uhr fahren wir weiter zur Ferme Auberge du Freundstein. Nach der Mittagspause geht es weiter zum Grand Ballon. Hier bietet sich ein nicht allzu schwieriger Spaziergang zum Gipfel an. Feste Schuhe sind ratsam. Über die Route des Crêtes fahren wir dann zurück nach Oberhaslach. Im Saint Florent gibt es dann ab 19 Uhr unser Abendessen. 

Am Sonntagmorgen besuchen wir nach dem Frühstück das Mémorial Alsace-Moselle bei Schirmeck. Hier wird die wechselhafte deutsch-französische Geschichte des Elsass anschaulich dargestellt. Da es nicht weit vom Hotel entfernt ist, fahren wir mit unseren PKW. Ein kleines Mittagessen um 13 Uhr im St. Florent dürfte nach der üppigen Verpflegung am Wochenende reichen.

Die Anreise erfolgt privat, bei Bedarf können Fahrgemeinschaften gebildet werden. 

Kosten für Unterkunft und Verpflegung (ohne Getränke): GEW-Mitglieder und ihre Begleitperson zahlen 150 Euro, Nichtmitglieder 200, Einzelzimmerzuschlag 16 Euro pro Tag. 

Die Kosten für den Bus zum Hartmannswillerkopf übernimmt die GEW.

Anmeldung: bernd.heyl@t-online.de 

Bitte gebt mit an, ob ihr eine Mitfahrgelegenheit sucht oder anbietet und ob ihr vegetarisches Essen möchtet oder Allergien zu beachten sind.

Nachfragen: Bernd Heyl, Tel. 06152-1877471

Wir haben 20 Plätze reserviert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

Hôstellerie Saint Florent in Oberhaslach

 

Deutsch-französische Soldatenverbrüderung am Hartmannswillerkopf

 

 

]]> Archiv 2023 bis 2025 Aktuell news-538 Wed, 10 Jun 2026 14:05:49 +0200 Koalitionsvertrag für den Kreis Groß-Gerau https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/koalitionsvertrag-fuer-den-kreis-gross-gerau Was SPD, Grüne und Linke im Kreistag versprechen Nach der Kommunalwahl am 15. März sah es zunächst so aus, dass die bisherige Koalition aus SPD, Grünen und Linken im Kreistag des Landkreises Groß-Gerau ihre Mehrheit verloren hat. Die CDU hatte mit 27,7% der Stimmen (+2,0%) die SPD mit 26,1% (-3,0%) als stärkste Partei im Kreistag abgelöst. Die Koalition verfügte damit nur noch über 32 der 71 Sitze. Im Rahmen der Sondierungen für eine neue Koalition schlossen sich dann drei Einzelabgeordnete von UMMA (Union für Miteinander und Multikulturellen Austausch), FNK (Forum Neuer Kreis) und BSW der SPD-Fraktion an, der Abgeordnete der Satirepartei Die Partei der Fraktion der Grünen. Am 5. Mai unterzeichneten Landrat Thomas Will (SPD), Christiane Böhm (Die Linke), Kerstin Geis (SPD) und Maria Schmitz-Henkes (Grüne) den Koalitionsvertrag. Mit der nun verfügbaren Mehrheit von 36 Stimmen wurde am 12. Mai dann Gerald Kummer (SPD) gegen die Kandidatin der CDU mit 36 zu 35 Stimmen zum neuen Vorsitzenden des Kreistags gewählt. Wir stellen den Koalitionsvertrag für die Wahlperiode von 2026 bis 2031 im Wortlaut zur Verfügung mit der Möglichkeit, die Politik der nächsten Jahre an den Aussagen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und Linke zu messen.

Download Koalitionsvertrag

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news-537 Wed, 10 Jun 2026 12:01:06 +0200 „Hilfe, unser Schuldeputat reicht nicht aus!“ https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/hilfe-unser-schuldeputat-reicht-nicht-aus Informationen zur Berechnung der Deputate

Zu den Aufgaben der Schulleitung und der Gesamtkonferenzen gehört in diesen Tagen auch die Verteilung der Deputate, die in der Pflichtstundenverordnung (PflStdV) unter anderem für den Schulleiter oder die Schulleiterin, die sonstigen Schulleitungsmitglieder und das Kollegium (Schuldeputat) vorgesehen sind, um diese für ihre besonderen dienstlichen Aufgaben vom Unterricht zu entlasten. Dabei müssen die Konferenzbeschlüsse zur Verteilung des Schuldeputats „spätestens bis zum Ende eines Schuljahres für das jeweils folgende Schuljahr vorliegen“ (§ 6 Abs.4).

Die genannten Deputate orientieren sich an der Schulform und der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schule. Jedes Deputat ist zunächst mit einem schulformbezogenen Sockelbetrag ausgestattet, für das Leiterdeputat in § 4, für das Leitungsdeputat in § 5 und für das Schuldeputat in § 6. In einer Anlage zur PflStdV legt das HMKB die schülerzahlbezogenen Faktoren für die einzelnen Deputate fest. Das Stundendeputat errechnet sich dann aus der Multiplikation des Faktors mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler. Einige Beispielrechnung finden sich in der Tabelle.


Das Schuldeputat

„Das Schuldeputat wird für besondere dienstliche Tätigkeiten und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen einzelner Lehrkräfte oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gewährt.“ (§ 6 Abs.1 PflStdV)

In § 6 Abs.4 ist geregelt, wie der erforderliche Beschluss der Gesamtkonferenz zustande kommt. Für die Verteilung des Schuldeputats legt die Schulleiterin oder der Schulleiter der Gesamtkonferenz einen Vorschlag vor. An vielen Schulen gibt es im Vorfeld Beratungen beispielsweise mit dem Personalrat, auch wenn dieser hier kein förmliches Mitbestimmungsrecht hat. Geregelt ist auch der Fall, dass zwischen der Schulleiterin oder dem Schulleiter und der Gesamtkonferenz keine Einigung über die Verteilung erzielt werden kann. In diesem Fall „entscheidet die Gesamtkonferenz über die Verteilung der Hälfte der Wochenstunden; die Verteilung der anderen Hälfte obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter“. Ausdrücklich ist durch Einzelerlasse des HMKB klargestellt, dass der Schulleiter oder die Schulleiterin diese „andere Hälfte“ keinesfalls nach Gutdünken verteilen oder dem Leitungsdeputat zuschlagen kann. Sie ist ausschließlich für die in § 6 Abs. 1 genannten Zwecke zu verwenden.

Das Schuldeputat ist in den letzten Jahrzehnten trotz vieler neuer dienstlicher Aufgaben und Herausforderungen nicht gestiegen. Im Gegenteil: Dort, wo Entlastungen für neue Aufgaben unabdingbar erschienen, hat das HMKB keineswegs neue Deputate zur Verfügung gestellt, sondern sich aus dem eh zu knappen Schuldeputat bedient. Aus dem Schuldeputat müssen auch die folgenden Tätigkeiten entlastet werden:

  • Die Tätigkeit als Verbindungslehrerin oder Verbindungslehrer wird mit „mindestens“ einer Wochenstunde aus dem Schuldeputat entlastet (§ 6 Abs.6).
  • Die Tätigkeit als Beratungslehrkraft für Suchtprävention wird ebenfalls mit „mindestens“ einer Stunde entlastet (§ 6 Abs.7). In dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist nur noch von einer „angemessenen Anrechnung (…) im Umfang einer halben bis einer Wochenstunde“ die Rede, „sofern die jeweilige Tätigkeit nicht im Rahmen einer Beförderungsstelle ausgeübt wird“. (vgl. S.7)
  • Zuletzt forderten auch die Lehrkräfte, die als schulische Datenschutzbeauftragte benannt sind, eine Entlastung. Sofern die Aufgabe nicht im Rahmen einer Beförderungsstelle ausgeübt wird, wird – höchst unbestimmt – „eine angemessene Anrechnung aus dem Schuldeputat gewährt“ (§ 6 Abs.8).

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, der am 21.4.2026 von der Regierungskoalition von CDU und SPD vorgelegt und derzeit im Landtag behandelt wird, sieht – neben den Kürzungen bei der Altersermäßigung (vgl. S. 6) – eine kosmetische, marginale Erhöhung der Sockeldeputate für Grundschulen, gymnasiale Oberstufen, Abendgymnasien, Hessenkollegs und berufliche Schulen um 0,5 Stunden pro Schule vor. Alle anderen Schulformen gehen leer aus. 

Übertragung dienstlicher Aufgaben

Angesichts der notorischen Knappheit des Schuldeputats sollte die Gesamtkonferenz dringend darauf achten, dass nicht auch noch originäre Aufgaben der Schulleitung aus dem Schuldeputat entlastet werden. Auch hier hilft ein Blick in die Pflichtstundenverordnung:

„Schulleiterinnen und Schulleiter können Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen besondere außerunterrichtliche Tätigkeiten (…) übertragen und dafür Anrechnungen auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl aus dem Leiterdeputat, dem Leitungsdeputat, dem zusätzlichen Leiter- und Leitungsdeputat nach Abs. 5 und 6 oder dem Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung gewähren.“ (§ 3 Abs.4)

Zusätzliche Anrechnungsstunden für Lehrkräfte können also auch aus dem Leiter- oder Leitungsdeputat oder aus dem Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung kommen. Dieser Zuschlag beträgt 4 Prozent der Stunden, die für die Abdeckung der Stundentafel zugewiesen werden, an Selbstständigen Schulen 5 Prozent.

Deshalb lohnt sich an dieser Stelle auch ein Blick in die amtliche Auskunft des Kultusministers, wofür der Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung überhaupt verwendet werden soll (Landtagsdrucksache DS 19/790). Genannt werden unter anderem Projekte zur Öffnung der Schule, präventive Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit Jugendämtern oder die Stärkung der Elternarbeit oder aufsuchende Elternarbeit. Den vollen Wortlaut der Drucksache haben wir hier eingestellt: 

Download: Landtag

Danach ist es also möglich, dass Lehrkräften, denen hier besondere Aufgaben bei der konzeptionellen Ausgestaltung oder Durchführung von Maßnahmen übertragen werden, Entlastungsstunden aus dem Zuschlag zur Grundunterrichtszuweisung gewährt werden.

Zusätzliche Leiter- und Leitungsdeputate 

Noch komplizierter wird die Berechnung und Transparenz der Deputate durch die Regelungen in § 3 Absätze 3, 5 und 6 PflStdV:

„Für Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern und für weitere Schulleitungsaufgaben kann aus dem Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung (…) ein zusätzliches Leiter- und Leitungsdeputat generiert werden.“ (§ 3 Abs.3)

Die Frage der GEW, warum eigentlich nur ein „zusätzliches Leiter- und Leitungsdeputat“ und kein zusätzliches Schuldeputat „generiert“ werden kann, wurde leider nie beantwortet. Um so wichtiger ist der Hinweis auf die Möglichkeit der Übertragung von Stunden aus dem Leiter- oder Leitungsdeputat. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gesamtkonferenz einbezogen werden muss. 

Für das „zusätzliche Leiter- und Leitungsdeputat“ an Selbstständigen Schulen gibt es weder eine Obergrenze noch eine Beteiligung der Gesamtkonferenz. Trotzdem muss auch an diesen Schulen der Gesamtkonferenz, ggf. auch der Schulkonferenz offengelegt werden, ob und in welchem Umfang die Schulleitung von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, da diese Stunden anderen pädagogischen Zwecken entzogen werden. 

Die Schulleiterin oder der Schulleiter einer formal nicht selbstständigen Schule kann nur „bis zu 20 vom Hundert des Zuschlags zur Grundunterrichtsversorgung auf das zusätzliche Leiter- und Leitungsdeputat nach Abs. 3 übertragen“. Zusätzliche „zehn vom Hundert des Zuschlags zur Grundunterrichtsversorgung“ können nur „im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz“ übertragen werden (§ 3 Abs.6). Auch hier könnte die Gesamtkonferenz fragen, ob Stunden nicht auch an Lehrkräfte vergeben werden müssen oder können.

Harald Freiling

 

Mit den Fragen der Berechnung, der Verwendung und der Verteilung des Zuschlags zur Grundunterrichtszuweisung und den rechtlichen Vorgaben für die Deputate befasst sich eine 2019 veröffentlichte Broschüre der GEW Hessen. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: 

Download: Broschüre 

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news-536 Mon, 01 Jun 2026 23:19:00 +0200 Amtsangemessene Alimentation https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/amtsangemessene-alimentation Innenminister Poseck legt Sparmodell vor Der Innenminister des Landes Hessen, Roman Poseck, hat in Wiesbaden bei einem Gespräch mit Gewerkschaften und Interessenverbänden einen Besoldungsgesetzentwurf vorgestellt. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die hessische Besoldung verfassungskonform auszugestalten. Die rechtliche Grundlage dafür bietet vor allem ein jüngeres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025. Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

Die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses der Tarifrunde Hessen auf die Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen. Zum 1. Juli 2026 steigen die Grundgehaltstabellen um 3,02 Prozent, mindestens 110 Euro monatlich. Und zum 1. Oktober 2027 steigen sie um weitere 2,8 Prozent.

  • Die Familienzuschläge für das 1. und 2. Kind sollen um 87 Euro angehoben werden.
  • In der Besoldungsordnung A fällt die Stufe 1 der Tabelle weg.

Über diese Punkte hinaus gibt es keine Veränderungen an der Grundtabelle. Das Innenministerium hält die Amtsangemessenheit der neuen Besoldungstabellen dennoch für gegeben, weil das alimentationsrechtliche „Alleinverdienermodell“ durch ein sog. „Familieneinkommensmodell“ ersetzt wird. Das verändert die Berechnung des relevanten Einkommens durchgreifend, denn es wird ein fiktives Einkommen eines zweiten erwachsenen Haushaltsmitglieds angenommen und zum Familieneinkommen gezählt. Hier folgt Hessen den Besoldungsgesetzen bzw. Besoldungsgesetzentwürfen des Bundes und anderer Bundesländer.

Die rechtliche Zulässigkeit dieses Modells und seiner Berechnungsgrundlagen sind zweifelhaft. Das BVerfG hatte sich im September 2025 zu dieser Möglichkeit nicht geäußert. Es hatte lediglich darauf verwiesen, dass die „vierköpfige Familie“ kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums darstellt, sondern dass es sich um eine bloße Bezugsgröße handelt. Es stehe dem Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen gegebenenfalls frei, diesbezüglich konzeptionelle Änderungen vorzunehmen. Die DGB-Gewerkschaften werden das vorgelegte Konzept genau prüfen.

Der Besoldungsgesetzentwurf soll bereits am Dienstag, den 19. Mai 2026, in erster Lesung im Hessischen Landtag behandelt werden. 

Zur Frage, wie mit den Widersprüchen der Kolleg:innen aus den letzten Jahren umgegangen wird, hat sich der Minister nicht konkret geäußert. Nach Verabschiedung des Gesetzes soll dieses Problem „anschließend“ angegangen werden. Zum Zeitpunkt einer möglichen Lösung dieser Problematik blieb das Innenministerium unbestimmt.

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news-522 Wed, 18 Mar 2026 09:36:35 +0100 Kürzungen bei Integrierten Gesamtschulen https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/kuerzungen-bei-integrierten-gesamtschulen Offener Brief: Schulabschlüsse gefährdet. Die Personalräte der Integrierten Gesamtschulen melden sich zu Wort Offener Brief: Schulabschlüsse gefährdet 

Die Personalräte der Integrierten Gesamtschulen melden sich zu Wort

Wir, die Personalräte der Integrierten Gesamtschulen des Kreises Groß-Gerau haben mit Bestürzung von den geplanten Sparmaßnahmen bei der Zuweisung für Binnendifferenzierung gehört. Wir versuchen gerade an unseren Schulen allen Schüler*innen gerecht zu werden, sie individuell zu fördern und ihnen zum bestmöglichen Schulabschluss zu verhelfen. Wir sind der festen Meinung, dass dies besser gelingt, wenn Schüler*innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen möglichst viel gemeinsam in einer Klassengemeinschaft zusammen sind. Diese Form ermöglicht ein soziales Miteinander und stärkt so die Gemeinschaft, was gerade in diesen Zeiten dringend notwendig erscheint. Auch deshalb haben gerade die Gesamtschulen in den letzten Jahren die Inklusion von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen getragen und unterstützt. Sie ist integraler Bestandteil unseres Denkens und Handelns trotz nicht einmal annähernd ausreichender Ressourcen. (…) Auch die Integration Geflüchteter liegt uns am Herzen. Hier schultern wir den Hauptteil der Arbeit der Sekundarstufenschulen mit guten Erfolgen. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur so Chancengerechtigkeit gelingen kann. 

Für unser pädagogisches Konzept ist die individuelle Förderung jedes Schülers und jeder Schülerin durch Förderangebote, zusätzliche Lernzeiten und Team-Teaching Voraussetzung. Die Senkung der Klassengröße in Klassen ohne äußere Differenzierung von 27 auf 25 Schüler:innen ist für diese Arbeit schön, aber noch nie ausreichend gewesen. Sie wird in der Praxis auch an den meisten Schulen ab Klasse 6 schon jetzt überschritten, da wir auch die vielen Schüler:innen auffangen, die von den Gymnasien querversetzt werden.


Der bisherige „Zuschlag für äußere Fachleistungsdifferenzierung“ hat uns in den vergangenen Jahren wenigstens zu einem Teil geholfen, unsere Förderkonzepte personell zu hinterlegen, auch wenn eine noch bessere personelle Ausstattung notwendig wäre. Ohne sie können wir Teile unseres pädagogischen Konzeptes schon im nächsten Schuljahr nicht mehr durchhalten. Die Streichung der Zuweisung sehen wir als das Gegenteil von Wertschätzung unserer Arbeit durch den Arbeitgeber. Sie wird volkswirtschaftlich nicht zu Einsparungen führen, denn sie gefährdet erfolgreiche Bildungsabschlüsse. Sie treffen die am stärksten, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Der Personalrat und die Personalversammlung der Martin-Niemöller-Schule Riedstadt.
Die Personalräte der IGS Kelsterbach, der Martin-Buber-Schule Groß-Gerau, der Bertha-von-Suttner-Schule Mörfelden-Walldorf, der IGS Mainspitze Ginsheim-Gustavsburg, der Anne-Frank-Schule Raunheim und der Alexander-von-Humboldt-Schule Rüsselsheim

GEW-Kreisverband Groß-Gerau

 

Not amused: Auch die Kolleginnen und Kollegen der IGS Mainspitze sind verärgert über die hessische Schulpolitik. Sie machen es sich bewusst nicht einfach, die Schülerinnen und Schüler nach Schulnoten in die Schubladen des dreigliedrigen Schulsystems zu stecken, wie sie sich in den traditionellen ABC-Kursen vieler Integrierter Gesamtschulen wiederfinden. Dafür werden sie jetzt mit dem Entzug der gerade für die Binnendifferenzierung wichtigen Zuschläge bestraft. Und nebenbei wurden ihnen noch Container für ein zukünftiges Gymnasium Bischofsheim vor die Nase gesetzt…

 

Springt der Kreis jetzt in die Bresche?

Bis zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026 gab es im Groß-Gerauer Kreistag eine rot-grün-rote Koalition. Wenige Tage vor der Wahl setzte sie in der Auseinandersetzung um die Zuschläge für Binnendifferenzierung an Integrierten Gesamtschulen ein Zeichen. Landrat Thomas Will (SPD) gab am 12.3.2026 bekannt, dass der Kreis für ein Jahr die Ausfallkosten übernimmt, „die durch die Entscheidung des hessischen Kultusministeriums entstehen, ab dem Schuljahr 2026/2027 den IGS in Hessen den Zuschlag für die Binnendifferenzierung erheblich zu kürzen“. Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Kreises: 

„Auch wenn das Land seine ursprünglichen Pläne reduziert hat und die Kürzung nun nur für ein Schuljahr im Raum steht, bedeutet das für IGS in Kreisträgerschaft viel: So sind es an der Raunheimer Anne-Frank-Schule 45 gekürzte Stunden pro Woche, an der IGS Mainspitze und an der Johannes-Gutenberg-Schule in Gernsheim je 14, an der Martin-Buber-Schule in Groß-Gerau 21 und an der Riedstädter Martin-Niemöller-Schule gar 70 Stunden pro Woche.  Das Konzept des Kreises sieht daher vor, die Gelder für das entsprechende Personal für das Schuljahr 2026/27 bereitzustellen, damit beispielsweise die vor Ort tätigen Menschen weiter beschäftigt werden können. Dabei werden Kooperationen mit der Kreisvolkshochschule sowie der Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft AVM geprüft. Die nötigen Finanzmittel in Höhe von knapp 460.000 Euro (191.000 Euro in 2026 bzw. 268.000 Euro in 2027) sollen aus den Etats finanziert werden; die notwendigen Beschlüsse dazu sind in Vorbereitung.

Wir lassen die Schulen, anders als das Land, nicht im Regen stehen. Wir können nicht einfach zulassen, dass innerhalb eines Schuljahres Strukturen zerschlagen werden, die für die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sehr wichtig sind. Die Binnendifferenzierung ist kein pädagogischer Luxus, sondern eine notwendige und bewährte Antwort auf aktuelle Herausforderungen: Junge Menschen werden dadurch fachlich gefordert und gefördert, in ihrer persönlichen Entwicklung gestärkt und in ihrer sozialen Kompetenz unterstützt. Binnendifferenzierung ermöglicht gezielte Förderung, stabilisiert Bildungsbiografien und beugt Schulabbrüchen vor. Dafür sind verlässliche personelle Ressourcen unabdingbar.“

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Archiv 2023 bis 2025 Aktuell
news-521 Tue, 17 Mar 2026 17:07:52 +0100 Meine Steuererklärung für 2025 https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/meine-steuererklaerung-fuer-2025 Infos zum Arbeitszimmer, zum Landesticket und zum GEW-Beitrag

Meine Steuererklärung für 2025

Infos zum Arbeitszimmer, zum Landesticket und zum GEW-Beitrag

Regelungen für das Landesticket

Muss ich mein Landesticket als geldwerten Vorteil versteuern? Und was muss ich bei den Fahrten zum Arbeitsplatz angeben? Antworten auf diese und andere Fragen zum Landesticket für die Beschäftigten des Landes Hessen findet man auf der Internetseite des Hessischen Innenministeriums: „Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung des Landestickets nicht berührt. Das Land Hessen wird in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber den sogenannten geldwerten Vorteil gegenüber der Finanzverwaltung versteuern. Eine Ausweisung in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt nicht.“ Landesbedienstete mit einem Landesticket müssen es also auch in der Steuerklärung nicht angeben und können die Pendlerpauschale wie alle anderen Beschäftigten in Anspruch nehmen.

Arbeitszimmer für Lehrkräfte

Schon seit 2023 können Lehrkräfte, die an der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Bücherregal haben, für jeden Tag, an dem sie zu Hause arbeiten beziehungsweise neben dem Unterricht auch noch zu Hause arbeiten, eine Tagespauschale von 6 Euro für bis zu 210 Arbeitstage absetzen. Maximal können also 1.260 Euro jährlich abgesetzt werden. Das Klassenzimmer oder der Tischanteil im Lehrerzimmer zählen dabei nicht als eigener Arbeitsplatz. Dabei ist es unerheblich, ob sie zu Hause ein Arbeitszimmer haben oder zum Beispiel an einem Küchentisch oder an einer kleinen Arbeitsecke arbeiten. Die Kosten müssen auch nicht mehr erhoben und gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Da Lehrkräfte auch in der unterrichtsfreien Zeit ihren Unterricht vor- und nachbereiten beziehungsweise viele Korrekturen vornehmen, können sie 210 Arbeitstage und damit den Maximalbetrag von 1.260 Euro erreichen. An den Tagen, an denen sie auch unterrichten oder an Besprechungen, Konferenzen und so weiter teilnehmen, können sie zusätzlich auch noch die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

Bescheinigung der GEW-Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge für die Mitgliedschaft in der GEW können steuerlich abgesetzt werden. Das gilt auch für Pensionärinnen und Pensionäre und Rentnerinnen und Rentner. Auch wenn der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden müssen, möchte man die Höhe der Beiträge wissen und einen Beleg für eine mögliche Nachfrage des Finanzamts haben. Die GEW hat dazu folgende Möglichkeiten eingerichtet:

1.) Kontoauszug: Dem ersten Einzug des Mitgliedsbeitrags im Jahr 2026, frühestens aber im Februar 2026, ist der im Jahr 2025 entrichtete Mitgliedsbeitrag zu entnehmen.

2.) www.gew.de: Die Jahresbescheinigung für den persönlichen Mitgliedsbeitrag kann man auch online im Mitgliederbereich der GEW-Homepage abrufen. Dazu geht man auf die Seite www.gew.de/anmeldung. Dort kann man ein individuelles Benutzerkonto einrichten. Die geforderte Mitgliedsnummer kann man dem Adressaufkleber auf jeder E & W entnehmen. Einmal registriert kommt man mit dem selbst gewählten Passwort zum Serviceportal der Mitgliederverwaltung und kann dort die Beitragsbescheinigung herunterladen. Die Bescheinigung für 2025 ist ab Februar 2026 verfügbar.

Und was ändert sich ab 2026?

Ab dem 1.1.2026 treten unter anderem folgende Änderungen in Kraft, die jedoch erst für die Steuererklärung für das Jahr 2026 relevant sind:

  • Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dabei ist es egal, wie der Arbeitsweg zurückgelegt wird, ob mit dem Auto, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder der Bahn.
  • Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht. 
  • Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Damit wird der Gewerkschaftsbeitrag im Fall niedriger Werbungskosten nicht mehr wie bisher in der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro „verschwinden“. 

Autor: Harald Freiling

Stand: 1.3.2026

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Rechtsthemen
news-513 Thu, 18 Dec 2025 07:29:00 +0100 Infobrief für Personalräte und GEW-Vertrauensleute https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/infobrief-fuer-personalraete-und-gew-vertrauensleute-1 an den Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis vom 14.12.2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wir hoffen, dass ihr durch die Belastungen der letzten Wochen die verdienten Ferien nicht zu erschöpft beginnt und vor allem gesund bleibt. Wir wünschen euch eine erholsame und besinnliche Zeit im Kreise eurer Familien, Freunde und Bekannten und möchten euch im letzten Infobrief in diesem Jahr noch einige Informationen zukommen lassen:
 
1.     didacta-Fahrt der GEW am Donnerstag, dem 12.3.2026
2.     GEW-Treffen für Startchancen-Schulen am 29.01.26
3.     Individuelle Fehlzeiten einsehen 
4.     Resolution dienstliche Endgeräte
5.     Offener Brief gegen Kürzungen im Bildungsbereich
6.     Bündnis „Bildung statt Abschiebung" 
7.     Mobbing und Bossing an Schulen
8.     Stundenzuweisung an Schulen für die Koordination der Inklusion
9.     Umfrage zu Fortbildungen
10.  GEW-Position zum Neuen Gymnasium Nord
 
 
didacta-Fahrt der GEW am Donnerstag, dem 12.3.2026
Die GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus organisieren wieder eine Fahrt zur größten europäischen Bildungsmesse „didacta“ in Köln.  Als Service für unsere Mitglieder bieten wir die Busfahrt und den Eintritt für euch kostenlos an. Für Nichtmitglieder berechnen wir sehr kostengünstige 20,- Euro incl. Busfahrt und Eintritt. Das Angebot der Didacta findet man unter https://www.didacta-koeln.de, spannende Vorträge am Tag unseres Besuchs unter https://bildungsmedien.de/unsere-aktivitaeten/buehne-bildungsmedien
Ein Poster für die Fahrt geht Anfang Januar an jede Schule. Wir möchten euch bitten, es an einem geeigneten Ort aufzuhängen, damit die Kolleginnen und Kollegen von dieser Möglichkeit erfahren. 
Die didacta ist als Fortbildungsveranstaltung für hessische Lehrkräfte akkreditiert (LA 0251415501).
Abfahrt: Um 8 Uhr von Rüsselsheim am Main auf dem Parkplatz der Großsporthalle,
ca. 8.30 Uhr von Hattersheim auf dem Parkplatz des Schwimmbads.
Rückfahrt: 16 Uhr von Köln
Anmeldung ist für diese Veranstaltung erforderlich mit einer kurzen Mail an: info@gew-gg-mtk.de
 
GEW-Treffen für Startchancen-Schulen
Die Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus laden alle Personalräte und Startchancen-Beauftragte der Schulen zu einem Treffen ein
am 29.1.26 von 15-17 Uhr in der Aula der Karl-Treutel-Schule
Friedensstr.2, 65451 Kelsterbach (Nähe Bahnhof)
Das Startchancen-Programm ist eines der größten Bildungsprogramme in der Geschichte der Bundesrepublik. Zahlreiche Schulen in unserem Schulamtsbezirk sind ausgewählt worden und bekommen Fördergelder. Damit ein solches Programm Erfolg haben kann, ist es unserer Meinung nach wichtig, dass in den beteiligten Schulen eine transparente Diskussion um Ziele und Entscheidungen geführt wird. Zahlreiche Fragen stellen sich in der konkreten Umsetzung.
Die GEW hält einen Austausch auf Ebene der Personalräte und Kollegien der beteiligten Schulen für unerlässlich. Wir konnten mit Stefan Edelmann den stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptpersonalrates als Vortragenden gewinnen.
Nach §39 HPVG ist Personalratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die der Personalratsarbeit dienen, auf Antrag die erforderliche Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes zu gewähren.
Da im Rahmen des Programms auch von jeder Schule eine Person außerhalb der Schulleitung als Startchancen-Beauftragte benannt werden soll, sind diese natürlich ebenfalls herzlich willkommen.
Über eine kurze Rückmeldung zur Teilnahme unter info@gew-gg-mtk.de würden wir uns freuen, spontane Teilnahme ist aber möglich.
 
Individuelle Fehlzeiten einsehen 
Seit 2022 werden die Fehlzeiten von Lehrkräften im Programm FLiS (Fehlzeiten Lehrkräfte in Schulen) gesammelt. Zuständig dafür ist die jeweilige Schulleitung. In FLiS werden Fehlzeiten in drei Kategorien gesammelt:
1.     Krank mit/ohne Attest
2.     Kind krank
3.     Unerlaubtes Fernbleiben
Die in der Jahresmeldung früher enthaltenen Daten über Dienstbefreiungen, Teilnahme an Fortbildungen, Klassenfahrten, Praktikumsbesuche etc. werden in FLiS nicht erfasst und entfallen daher in der Jahresmeldung.
Zuletzt traten häufiger Personalräte an uns heran, die gefragt haben, ob die eingetragenen Fehlzeiten nicht mehr von den Lehrkräften gegengezeichnet werden müssen. Wir sind uns mit dem Schulamt einig, dass dies weiterhin geschehen muss, damit Fehleintragungen korrigiert werden bevor die Jahresmeldung Ende Januar an das Schulamt erfolgt. 
In der Anlage 2 zum FLiS-Erlass vom 19. 10. 2022 (Musterbrief an die Lehrkräfte zur Einführung von FLiS) heißt es wörtlich: „Vor dem Erstellen der Jahresmeldung im Monat Januar erhalten Sie von Ihrer Schulleitung eine Übersicht der über Sie erfassten Abwesenheiten innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres zur Prüfung ausgehändigt.“
Den Erlass und die Anlage 2 findet man auf unserer Homepage > Recht > Themen.
 
Resolution dienstliche Endgeräte
Trotz mehrfacher Zusagen, zuletzt für 2025 (!), warten wir noch immer auf datenschutzkonforme digitale Endgeräte des Landes Hessen, die im Unterricht sowie für Verwaltungstätigkeiten genutzt werden können. Die Leihgeräte der Schulträger aus der Corona-Zeit sind inzwischen in die Jahre gekommen und häufig für neue Kolleg:innen nicht mehr verfügbar. Oft nutzen die Lehrkräfte weiterhin daher private Geräte, um ihre Arbeit erledigen zu können, was in anderen Berufen unvorstellbar wäre. Daher mahnt der Gesamtpersonalrat in einem offenen Brief an den Kultusminister Herrn Schwarz die Ausgabe dienstlicher Endgeräte an. Dies schließt Support, Wartung und möglichen Ersatz mit ein. Den Wortlaut der Resolution findet man hier: https://tinyurl.com/tfeh7f9t
 
Offener Brief gegen Kürzungen im Bildungsbereich
Die Personalräte und GEW-Vertrauensleute haben bei ihrem letzten Treffen am 12. November 2025 ihre Unterstützung für einen offenen Brief an die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Groß-Gerau bekundet. Einen Artikel von Robert Hottinger über die Reaktionen aus dem Landtag findet man hier: https://tinyurl.com/2mupezzw
 
Bündnis „Bildung statt Abschiebung" 
Der Kreisvorstand der GEW Groß-Gerau unterstützt das am 8. Dezember gegründete landesweite Bündnis "Bildung statt Abschiebung" mahnt ein sicheres Bleiberecht für den Schüler Yared an. Er ist Schüler an der Werner-Heisenberg-Schule in Rüsselsheim. Obwohl er bereits einen Ausbildungsplatz an einem Altenpflegezentrum hat, ist er weiter von Abschiebung bedroht. https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/bildung-statt-abschiebung
 
Mobbing und Bossing an Schulen
Bereits im letzten Info-Brief hatten wir berichtet, dass sich die Beschwerden über „übergriffiges Verhalten“ einiger Schulleitungen häufen. Einen Artikel von Robert Hottinger zu diesem Thema und Hinweise auf die zwischen Schulamt und GPRS vereinbarte „Handlungsempfehlung zu tolerantem und respektvollem Verhalten“ findet man auf unserer Homepage unter www.gew-gg-mtk.de > Recht > Themen.
 
Stundenzuweisung an Schulen für die Koordination der Inklusion
10% der gesamten Personalressource für Inklusion stehen für Koordinationsaufgaben zur Verfügung (ISB-K-Ressource), das sind in unserem Schulamt 644 (!) Stunden. Diese werden nach Vorabzug für die Schulleiter:innen, die die Treffen der inklusiven Schulbündnisse vorbereiten und moderieren, den Schulen zur freien Verfügung zugewiesen. Gymnasien erhalten je eine Stunde und berufliche Schulen je zwei Stunden. Die Grundschulen und weiterführenden Schulen erhalten je nach Schülerzahl zwischen 1 bis 16 Stunden zugewiesen. In vielen Schulen wird diese Ressource vorbildlich zur Entlastung von Lehrkräften genutzt, die die Inklusion umsetzen. Teilweise scheint es aber, dass die Stunden komplett bei den Schulleitungen bleiben. Schulamt und Gesamtpersonalrat sind sich einig, dass über die Verteilung dieser Stunden dem Personalrat und der Gesamtkonferenz Rechenschaft gelegt werden muss. Solltet ihr als Personalrat nicht wissen, wie viele Stunden eurer Schule zugewiesen werden, so könnt ihr das bei uns erfahren. Schreibt uns einfach eine Mail an: info@gew-gg-mtk.de
 
Umfrage zu Fortbildungen
Das HMKB drängt weiter darauf, dass Fortbildungen möglichst außerhalb der Unterrichtszeit angeboten und wahrgenommen werden. Oft finden sie deshalb am Nachmittag oder am Wochenende statt und die Teilnehmer:innenzahlen sinken. Um uns einen Überblick zu verschaffen, hat der Gesamtpersonalrat Fulda eine Online-Umfrage gestartet, bei der alle Lehrkräfte Hessens teilnehmen können. Es dauert nur wenige Minuten…https://forms.gle/54bxYNu98K4xHxF99
 
GEW-Position zum Neuen Gymnasium Nord
Das in Bischofsheim geplante Mittelstufen-Gymnasiums befindet sich aktuell als Dependance des Neuen Gymnasiums Rüsselsheim auf dem Gelände der IGS Mainspitze in Containern. 
Die öffentliche Diskussion um die Zukunft der Schule gestaltet sich derzeit intensiv und mitunter kontrovers, da das HMKB bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 die Eigenständigkeit anstrebt, während sich der Kreis Groß-Gerau bzw. Landrat Will für eine langjährige Dependance-Lösung bis zur Fertigstellung des Neubaus in Bischofsheim, angeblich im Interesse der betroffenen Eltern und Schüler:innen bis 2030 aussprechen. 
Der Vorstand des Kreisverbands der GEW Groß-Gerau führt deshalb gerade Gespräche mit den betroffenen örtlichen Personalräten des Neuen Gymnasiums sowie der IGS Mainspitze und hat auch die möglichen Interessen des künftigen Kollegiums des Mittelstufen-Gymnasiums im Blick. Davon abgesehen tauschen wir uns mit dem Kreiselternbeirat, über die GEW-Fraktion des GPRS mit dem Staatlichen Schulamt und mit Landrat Will aus. Nach sorgsamer Abwägung der Argumente der Beteiligten werden wir eine Presserklärung verfassen, aber schon jetzt fehlen uns in der Diskussion einige wichtige Aspekte:
1.     Nachteile für die pädagogische Arbeit in zu großen Systemen mit zwei Standorten und perspektivisch ca. 2000 Schüler:innen. Der Landrat beruft sich auf die Größe der Beruflichen Schulen Groß-Gerau (BSGG), wobei man die beiden Systeme aus unserer Sicht allerdings in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht nicht miteinander vergleichen kann.
2.     Positive Beispiele von Schulneugründungen mit früher Trennung von der Stammschule mit großer Zufriedenheit der Schüler:innen und Eltern (Identifikation der Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern mit der neuen Schule und Möglichkeit eigener Entwicklung, z.B. Schwerpunkte, Fremdsprachenfolge und Bereicherung der regionalen Bildungslandschaft (z.B. das Neue Gymnasium selbst und in letzter Zeit neu gegründete vergleichbare Schulen in benachbarten Schulamtsbezirken)
3.     Zunehmende Belastung des Kollegiums, der Schulleitung und der Verwaltung des Neuen Gymnasiums (z.B. Arbeit an zwei Standorten, Erreichbarkeit)
4.     Eindeutiges Stimmungsbild des Kollegiums des Neuen Gymnasiums zugunsten einer zeitnahen Trennung von der Dependance bzw. Schulneugründung
5.     Belastung des Kollegiums der IGS Mainspitze und mögliche Nutzungskonflikte (z.B. zusätzliche Pausenaufsichten, Rückbau von Spielmöglichkeiten für Kinder, Lärm durch versetzten Unterrichtsbeginn, zunehmender Verkehr, gemeinsame Nutzung der Sporthalle und Fachräume)
Sicher muss man die Sorgen und Ängste der betroffenen Eltern der Schüler:innen des 6., 5. und auch 4. Jahrgangs vor der Ungewissheit durch eine Trennung vom Neuen Gymnasium ernst nehmen, doch hat eine verhinderte eigenständige Entwicklung der neuen Schule mittel- und langfristig wahrscheinlich größere Nachteile für alle Beteiligten.
 
 
Für die Kreisverbände der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus
 
Mit kollegialem Gruß
 
Katja Pohl, Martin Einsiedel, Harald Freiling und Robert Hottinger 

 

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Aktuell
news-511 Sun, 07 Dec 2025 17:22:05 +0100 Mobbing und Bossing in Schulen https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/mobbing-und-bossing-in-schulen Im Fokus: Die Handlungsempfehlung des Schulamts und die Dienstordnung für Lehrkräfte und Schulleitungen

Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang

 

Eine Schule gut zu leiten, ist sehr anspruchsvoll und erfordert neben dem notwendigen Organisationstalent auch ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und Empathie gegenüber allen Gruppen der Schulgemeinschaft. Trotz der hohen Belastungen und unzureichender Rahmenbedingungen gelingt es vielen Schulleiter:innen, diesem hohen Anspruch auch im Sinne der Lehrer:innen gerecht zu werden.

Leider erreichen uns als GEW und als Mitglieder des Gesamtpersonalrats Schule (GPRS) aber auch vermehrt Berichte von unangemessenem bzw. übergriffigem Verhalten von Schulleiter:innen, die ihre Kompetenzen gegenüber Lehrkräften überschreiten. Neben unhöflichen, manchmal auch herabwürdigenden Ansprachen oder nicht nachvollziehbarem „Ausrasten“ geht es u.a. auch um unzulässige Bereitschaftsdienste, um eine nicht sachlich begründete Verlängerung der Anwesenheitspflicht, um die Nacharbeit von nicht gehaltenem Unterricht in einem unüberschaubaren Zeitraum, um die Missachtung der Rechte von Teilzeitkräften oder um Verstöße gegen die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Personalrat. In vertraulichen Gesprächen begegnet uns oft die Angst der Kolleg:innen vor Wutausbrüchen, Sanktionen oder Nachteilen beim Unterrichtseinsatz. Über Mobbing in Schulklassen, aber auch in Lehrerkollegien wird inzwischen oft gesprochen, während das Bossing eher ein Tabu-Thema ist. Solche Zustände sind mit einem guten und produktiven Arbeitsklima an einer Schule unvereinbar, was letztlich auch die erfolgreiche pädagogische Arbeit mit den Schüler:innen negativ beeinflusst.

Übergriffige Schulleitungen 

In diesem Zusammenhang empfehlen wir die Lektüre der an den Schulen leider wenig bekannten „Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang“, die 2018 nach gründlichen Diskussionen des GPRS mit dem Staatlichen Schulamt vereinbart wurde. Sie setzt bei der Prävention an, sucht aber auch Auswege und benennt Zuständigkeiten und Ansprechpersonen bei schulintern nicht mehr lösbaren Konfliktfällen. 

Ausdrücklich bezieht sich die Handlungsempfehlung auch auf die „Grundsätze über Zusammenarbeit und Führung in der hessischen Landesverwaltung“. Dort wird die Aufgabe von Vorgesetzten zusammenfassend wie folgt beschrieben:

„Führungskräfte sorgen maßgeblich dafür, dass sich eine wertschätzende Führungskultur in den Organisationseinheiten etablieren kann Sie fordern einen gegenseitigen vertrauens- und respektvollen sowie wertschätzenden Umgang ein, leben diesen vor und fördern so eine positive Arbeitsatmosphäre.“ 

Da der volle Wortlaut der Richtlinie für alle Bereiche der Landesverwaltung ein lesenswertes Dokument ist, weisen wir auch auf die Möglichkeit zum Download hin: https://tinyurl.com/yc79az3d

Die Handlungsempfehlung beschreibt als wichtige Aufgabe von Schulleitungen, auch bei schulinternen Konflikten „auf das gemeinsame Ziel der kooperativen Konfliktlösung hinzuwirken, Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen“ und „einen Konflikt als direkt Beteiligter konstruktiv auszutragen“.

Den vollen Wortlaut der Handlungsempfehlung für die Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis findet man auf der Homepage der GEW (www.gew-gg-mtk.de > Personalrat > Download oder auch unter dem Kurzlink https://tinyurl.com/ydxs2v38)

GPRS und GEW als Ansprechpartner

Der Gesamtpersonalrat hat wie jeder Schulpersonalrat die Aufgabe „Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen“ und dafür zu sorgen, „dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§ 60 und § 2 HPVG). Deshalb sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, die „Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang“ mit Leben zu füllen und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Wir halten sie für einen Maßstab für ein gelungenes Miteinander an Schulen und unterstützen gerne betroffene Kolleg:innen mit der gebotenen Vertraulichkeit. Wir können sicher keine Wunder bewirken, leisten aber nach Möglichkeit gerne einen Beitrag, dass man keine Angst vor der eigenen Schulleitung haben muss. Davon abgesehen sind Hinweise für die Arbeit der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat wichtig, um einen Überblick über eine mögliche Ballung von Vorfällen an Schulen zu gewinnen, gerade wenn dort etwa überdurchschnittlich viele Versetzungsanträge gestellt werden. In diesem Sinne möchten wir eine kollegiale Vernetzung im Schulamtsbezirk fördern, wobei der Austausch mit den örtlichen Personalräten bedeutend ist. Es schadet sicher auch nicht, wenn Schulleitungen allgemein Kenntnis von dieser vernetzten Personalratsarbeit haben.

Und um auch daran keinen Zweifel zu lassen: GPRS und GEW sind auch Ansprechpartner und Interessenvertretung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Sie wählen den Gesamtpersonalrat und haben genauso Anspruch auf Unterstützung. Fast immer kandidierten auch Schulleitungsmitglieder auf der Liste der GEW. Auch sie brauchen ein Sprachrohr und Unterstützung – auch gegenüber ihren Vorgesetzten und gegenüber dem Kultusministerium. Die GEW organsiert Veranstaltungen für Schulleiterinnen und Schulleiter, kooperiert mit den Interessenverbänden der Schulleitungen in Hessen (vgl. S.6) und hat gerade in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus über mehr als 20 Jahre einen eigenen Arbeitskreis für Schulleitungen organisiert. Leider ist er aufgrund der Arbeitsbelastungen bei allen Beteiligten „eingeschlafen“. 

Die Rechtsberatung der GEW

Bei den beschriebenen Konflikten zwischen Lehrkräften und Schulleitungen geht es oft im Wesentlichen um Kommunikationsprobleme. Seltener berühren sie Rechtsfragen, die einen Hebel böten, den man einfach umlegen kann, um einen Konflikt mit der Schulleitung zu lösen. Bei einer Zuspitzung der Konflikte, insbesondere wenn auch disziplinarische Maßnahmen angekündigt werden, sollten GEW-Mitglieder auf jeden Fall auch die Rechtsberatung und bei Bedarf auch den Rechtsschutz der GEW in Anspruch nehmen.

Mehr dazu und die Ansprechpersonen in den GEW-Kreisverbänden Groß-Gerau und Main-Taunus findet man hier: www.gew-gg-mtk.de > Recht > Rechtsberatung

Auch wenn es für viele alltägliche und spezifische Konflikte in Schulen eben keine dezidierte Rechtsgrundlage gibt, können entsprechende Kenntnisse nichts schaden. Von besonderer Bedeutung für das Verhältnis Schulleitung – Kollegium ist die Dienstordnung für Schulleitungen, Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schulen. In der HLZ 9-10/ 2025 hat Harald Freiling aus seiner Erfahrung als Rechtsberater in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus einige lesenswerte Beispiele zusammengestellt, die zeigen, dass die Dienstordnung eben nicht nur die Pflichten der Lehrkräfte formuliert, sondern auch deren Rechte: Wie steht es mit unangekündigten Unterrichtsbesuchen? Kann die Schulleitung zusätzliche Anwesenheitszeiten festlegen? Wo sind die Grenzen für Mehrarbeit oder für die Übertragung besonderer Aufgaben? 
Den Artikel findet man jetzt auch auf unserer Internetseite www.gew-gg-mtk.de > Recht > Themen. Download

Robert Hottinger

Robert Hottinger ist Mitglied im Vorsitzendenteam des GEW-Kreisverbands Groß-Gerau und Gewerkschaftsbeauftragter der GEW im GPRS.

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Archiv 2023 bis 2025 Rechtsthemen
news-510 Sat, 06 Dec 2025 12:03:00 +0100 Fehlzeiten der Lehrkräfte (FLiS) https://www.gew-gg-mtk.de/home/details/fehlzeiten-der-lehrkraefte-flis Vor der Weiterleitung der Fehlzeiten an das Schulamt erhalten Lehrkräfte Einsicht in ihre Daten Individuelle Fehlzeiten einsehen 

Seit 2022 werden die Fehlzeiten von Lehrkräften im Programm FLiS (Fehlzeiten Lehrkräfte in Schulen) gesammelt. Zuständig dafür ist die jeweilige Schulleitung. In FLiS werden Fehlzeiten in drei Kategorien gesammelt:

  • Krank mit/ohne Attest
  • Kind krank
  • Unerlaubtes Fernbleiben

Die in der Jahresmeldung früher enthaltenen Daten über Dienstbefreiungen, Teilnahme an Fortbildungen, Klassenfahrten, Praktikumsbesuche etc. werden in FLiS nicht erfasst und entfallen daher in der Jahresmeldung. Zuletzt traten häufiger Personalräte an uns heran, die gefragt haben, ob die eingetragenen Fehlzeiten nicht mehr von den Lehrkräften gegengezeichnet werden müssen. Wir sind uns mit dem Schulamt einig, dass dies weiterhin geschehen muss, damit Fehleintragungen korrigiert werden bevor die Jahresmeldung Ende Januar an das Schulamt erfolgt.

In der Anlage 2 zum FLiS-Erlass vom 19.10.2022  (Musterbrief an die Lehrkräfte zur Einführung von FLiS) heißt es wörtlich: „Vor dem Erstellen der Jahresmeldung im Monat Januar erhalten Sie von Ihrer Schulleitung eine Übersicht der über Sie erfassten Abwesenheiten innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres zur Prüfung ausgehändigt.“

 

Anlagen zum Download:

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Archiv 2023 bis 2025 Rechtsthemen Aktuell