Das Angebot der Didacta findet man unter https://www.didacta-koeln.de, spannende Vorträge am Tag unseres Besuchs unter https://bildungsmedien.de/unsere-aktivitaeten/buehne-bildungsmedien
Die didacta ist als Fortbildungsveranstaltung für hessische Lehrkräfte akkreditiert (LA 0251415501).
um 8 Uhr von Rüsselsheim am Main
vor der Großsporthalle (Eingang Richtung Adam-Opel-Straße)
ca. 8.30 Uhr von Hattersheim auf dem Parkplatz Stadthalle/ Sporthalle (Karl-Eckel-Weg)
Anmeldung ist für diese Veranstaltung erforderlich mit einer kurzen Mail an: info@gew-gg-mtk.de
Download Plakat
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„Trotz Ausbildungsvertrag: 20-Jährigem droht Abschiebung“ war die Überschrift eines Artikels in der Frankfurter Rundschau Ende Mai 2025, mit dem Freunde, Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler von Yared an der Werner-Heisenberg-Schule in Rüsselsheim die Öffentlichkeit wachrütteln wollten. Gleichzeitig starteten sie zusammen mit dem Kreistagsabgeordneten Giorgio Nasseh (SPD) eine Petition, dass Yared in Deutschland bleiben darf und ihm eine Aufenthaltsperspektive eröffnet wird. In kürzester Zeit wurde die Petition von fast 3.000 Menschen unterschrieben. Yared stand zu diesem Zeitpunkt drei Wochen vor dem qualifizierenden Hauptschulabschluss und hatte einen Vertrag für eine Ausbildung zum Altenpfleger in der Seniorenresidenz in Rüsselsheim unterschrieben.
Yared aus Rüsselsheim ist weiter von der Abschiebung bedroht
Yared war im November 2021 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling von Addis Abeba über den Luftweg mit Pass und deutschem Visum nach Deutschland gekommen und besuchte seitdem die Werner-Heisenberg-Schule. Yared ist Christ und gehört der Volksgruppe der Tigrayer im Norden Äthiopiens an. Dort brach im November 2020 ein Bürgerkrieg aus, der binnen zwei Jahren 600.000 Menschen das Leben kostete.
In den Osterferien erreichte ihn der Abschiebebescheid. Sein Asylantrag war mit dem Hinweis, Äthiopien sei ein „sicheres Herkunftsland“, abgelehnt worden. Die Petition und der öffentliche Druck führten dazu, dass Yareds Abschiebung zunächst „auf Eis“ gelegt wurde, zumal er gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt hatte.
Hessenweit ist das Schicksal von Yared kein Einzelfall. Deshalb gründete sich Anfang Dezember das landesweite Bündnis „Bildung statt Abschiebung“, das vom Hessischen Flüchtlingsrat, von der Diakonie Hessen, dem Landesausländerbeirat (agah), dem Paritätischen Hessen, der Landesschüler*innenvertretung Hessen und der GEW Hessen getragen wird. Im Vorfeld haben sich mittlerweile über 300 Organisationen und Einzelpersonen dem Bündnis angeschlossen. Dazu gehört auch der GEW-Kreisverband Groß-Gerau.
Sie alle treibt die Sorge um die aktuelle Migrationsdebatte um, die auch in Hessen „besorgniserregende Züge“ annimmt. Die sprachliche Verrohung drücke sich auch im politischen Handeln aus: „Immer häufiger werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene abgeschoben – obwohl sie gut integriert sind, zur Schule gehen oder einen Ausbildungsvertrag (in Aussicht) haben“.
Weiter heißt es in der Erklärung: „Wenn angehende Fachkräfte von Abschiebung bedroht sind, ist der Bildungserfolg aller Kinder beeinträchtigt – wie das drastische Beispiel der kürzlichen Abschiebung einer Erzieherin aus Offenbach zeigt. Dass die hessische Landesregierung vereinfachte Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse plant, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist begrüßenswert. Dass gleichzeitig qualifizierte und dringend benötigte Auszubildende, Arbeits- und Fachkräfte ohne nachvollziehbare Begründung von Abschiebung bedroht sind, ist so kurzsichtig wie unvernünftig.“
Und das sind die konkreten Forderungen des Bündnisses „Bildung statt Abschiebung“:
„Das Menschenrecht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen ist unteilbar – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Recht in Hessen uneingeschränkt gewahrt bleibt. Wir stehen für eine humane und bildungsorientierte Migrations- und Flüchtlingspolitik. Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind eine besonders vulnerable Gruppe. Für ihren Schutz stehen wir ein.“
Download: Resolution des Bündnisses “Bildung statt Abschiebung”
Zur Unterstützung dieser Resolution kann man sich hier online eintragen:
https://www.gew-hessen.de/bildung-statt-abschiebung
Eine Schule gut zu leiten, ist sehr anspruchsvoll und erfordert neben dem notwendigen Organisationstalent auch ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und Empathie gegenüber allen Gruppen der Schulgemeinschaft. Trotz der hohen Belastungen und unzureichender Rahmenbedingungen gelingt es vielen Schulleiter:innen, diesem hohen Anspruch auch im Sinne der Lehrer:innen gerecht zu werden.
Leider erreichen uns als GEW und als Mitglieder des Gesamtpersonalrats Schule (GPRS) aber auch vermehrt Berichte von unangemessenem bzw. übergriffigem Verhalten von Schulleiter:innen, die ihre Kompetenzen gegenüber Lehrkräften überschreiten. Neben unhöflichen, manchmal auch herabwürdigenden Ansprachen oder nicht nachvollziehbarem „Ausrasten“ geht es u.a. auch um unzulässige Bereitschaftsdienste, um eine nicht sachlich begründete Verlängerung der Anwesenheitspflicht, um die Nacharbeit von nicht gehaltenem Unterricht in einem unüberschaubaren Zeitraum, um die Missachtung der Rechte von Teilzeitkräften oder um Verstöße gegen die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Personalrat. In vertraulichen Gesprächen begegnet uns oft die Angst der Kolleg:innen vor Wutausbrüchen, Sanktionen oder Nachteilen beim Unterrichtseinsatz. Über Mobbing in Schulklassen, aber auch in Lehrerkollegien wird inzwischen oft gesprochen, während das Bossing eher ein Tabu-Thema ist. Solche Zustände sind mit einem guten und produktiven Arbeitsklima an einer Schule unvereinbar, was letztlich auch die erfolgreiche pädagogische Arbeit mit den Schüler:innen negativ beeinflusst.
Übergriffige Schulleitungen
In diesem Zusammenhang empfehlen wir die Lektüre der an den Schulen leider wenig bekannten „Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang“, die 2018 nach gründlichen Diskussionen des GPRS mit dem Staatlichen Schulamt vereinbart wurde. Sie setzt bei der Prävention an, sucht aber auch Auswege und benennt Zuständigkeiten und Ansprechpersonen bei schulintern nicht mehr lösbaren Konfliktfällen.
Ausdrücklich bezieht sich die Handlungsempfehlung auch auf die „Grundsätze über Zusammenarbeit und Führung in der hessischen Landesverwaltung“. Dort wird die Aufgabe von Vorgesetzten zusammenfassend wie folgt beschrieben:
„Führungskräfte sorgen maßgeblich dafür, dass sich eine wertschätzende Führungskultur in den Organisationseinheiten etablieren kann Sie fordern einen gegenseitigen vertrauens- und respektvollen sowie wertschätzenden Umgang ein, leben diesen vor und fördern so eine positive Arbeitsatmosphäre.“
Da der volle Wortlaut der Richtlinie für alle Bereiche der Landesverwaltung ein lesenswertes Dokument ist, weisen wir auch auf die Möglichkeit zum Download hin: https://tinyurl.com/yc79az3d
Die Handlungsempfehlung beschreibt als wichtige Aufgabe von Schulleitungen, auch bei schulinternen Konflikten „auf das gemeinsame Ziel der kooperativen Konfliktlösung hinzuwirken, Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen“ und „einen Konflikt als direkt Beteiligter konstruktiv auszutragen“.
Den vollen Wortlaut der Handlungsempfehlung für die Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis findet man auf der Homepage der GEW (www.gew-gg-mtk.de > Personalrat > Download oder auch unter dem Kurzlink https://tinyurl.com/ydxs2v38)
GPRS und GEW als Ansprechpartner
Der Gesamtpersonalrat hat wie jeder Schulpersonalrat die Aufgabe „Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen“ und dafür zu sorgen, „dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§ 60 und § 2 HPVG). Deshalb sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, die „Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang“ mit Leben zu füllen und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Wir halten sie für einen Maßstab für ein gelungenes Miteinander an Schulen und unterstützen gerne betroffene Kolleg:innen mit der gebotenen Vertraulichkeit. Wir können sicher keine Wunder bewirken, leisten aber nach Möglichkeit gerne einen Beitrag, dass man keine Angst vor der eigenen Schulleitung haben muss. Davon abgesehen sind Hinweise für die Arbeit der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat wichtig, um einen Überblick über eine mögliche Ballung von Vorfällen an Schulen zu gewinnen, gerade wenn dort etwa überdurchschnittlich viele Versetzungsanträge gestellt werden. In diesem Sinne möchten wir eine kollegiale Vernetzung im Schulamtsbezirk fördern, wobei der Austausch mit den örtlichen Personalräten bedeutend ist. Es schadet sicher auch nicht, wenn Schulleitungen allgemein Kenntnis von dieser vernetzten Personalratsarbeit haben.
Und um auch daran keinen Zweifel zu lassen: GPRS und GEW sind auch Ansprechpartner und Interessenvertretung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Sie wählen den Gesamtpersonalrat und haben genauso Anspruch auf Unterstützung. Fast immer kandidierten auch Schulleitungsmitglieder auf der Liste der GEW. Auch sie brauchen ein Sprachrohr und Unterstützung – auch gegenüber ihren Vorgesetzten und gegenüber dem Kultusministerium. Die GEW organsiert Veranstaltungen für Schulleiterinnen und Schulleiter, kooperiert mit den Interessenverbänden der Schulleitungen in Hessen (vgl. S.6) und hat gerade in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus über mehr als 20 Jahre einen eigenen Arbeitskreis für Schulleitungen organisiert. Leider ist er aufgrund der Arbeitsbelastungen bei allen Beteiligten „eingeschlafen“.
Die Rechtsberatung der GEW
Bei den beschriebenen Konflikten zwischen Lehrkräften und Schulleitungen geht es oft im Wesentlichen um Kommunikationsprobleme. Seltener berühren sie Rechtsfragen, die einen Hebel böten, den man einfach umlegen kann, um einen Konflikt mit der Schulleitung zu lösen. Bei einer Zuspitzung der Konflikte, insbesondere wenn auch disziplinarische Maßnahmen angekündigt werden, sollten GEW-Mitglieder auf jeden Fall auch die Rechtsberatung und bei Bedarf auch den Rechtsschutz der GEW in Anspruch nehmen.
Mehr dazu und die Ansprechpersonen in den GEW-Kreisverbänden Groß-Gerau und Main-Taunus findet man hier: www.gew-gg-mtk.de > Recht > Rechtsberatung
Auch wenn es für viele alltägliche und spezifische Konflikte in Schulen eben keine dezidierte Rechtsgrundlage gibt, können entsprechende Kenntnisse nichts schaden. Von besonderer Bedeutung für das Verhältnis Schulleitung – Kollegium ist die Dienstordnung für Schulleitungen, Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schulen. In der HLZ 9-10/ 2025 hat Harald Freiling aus seiner Erfahrung als Rechtsberater in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus einige lesenswerte Beispiele zusammengestellt, die zeigen, dass die Dienstordnung eben nicht nur die Pflichten der Lehrkräfte formuliert, sondern auch deren Rechte: Wie steht es mit unangekündigten Unterrichtsbesuchen? Kann die Schulleitung zusätzliche Anwesenheitszeiten festlegen? Wo sind die Grenzen für Mehrarbeit oder für die Übertragung besonderer Aufgaben?
Den Artikel findet man jetzt auch auf unserer Internetseite www.gew-gg-mtk.de > Recht > Themen. Download
Robert Hottinger
Robert Hottinger ist Mitglied im Vorsitzendenteam des GEW-Kreisverbands Groß-Gerau und Gewerkschaftsbeauftragter der GEW im GPRS.
]]>Seit 2022 werden die Fehlzeiten von Lehrkräften im Programm FLiS (Fehlzeiten Lehrkräfte in Schulen) gesammelt. Zuständig dafür ist die jeweilige Schulleitung. In FLiS werden Fehlzeiten in drei Kategorien gesammelt:
Die in der Jahresmeldung früher enthaltenen Daten über Dienstbefreiungen, Teilnahme an Fortbildungen, Klassenfahrten, Praktikumsbesuche etc. werden in FLiS nicht erfasst und entfallen daher in der Jahresmeldung. Zuletzt traten häufiger Personalräte an uns heran, die gefragt haben, ob die eingetragenen Fehlzeiten nicht mehr von den Lehrkräften gegengezeichnet werden müssen. Wir sind uns mit dem Schulamt einig, dass dies weiterhin geschehen muss, damit Fehleintragungen korrigiert werden bevor die Jahresmeldung Ende Januar an das Schulamt erfolgt.
In der Anlage 2 zum FLiS-Erlass vom 19.10.2022 (Musterbrief an die Lehrkräfte zur Einführung von FLiS) heißt es wörtlich: „Vor dem Erstellen der Jahresmeldung im Monat Januar erhalten Sie von Ihrer Schulleitung eine Übersicht der über Sie erfassten Abwesenheiten innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres zur Prüfung ausgehändigt.“
Anlagen zum Download:
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Das Startchancen-Programm ist eines der größten Bildungsprogramme in der Geschichte der Bundesrepublik. Zahlreiche Schulen in unserem Schulamtsbezirk sind ausgewählt worden und bekommen Fördergelder. Damit ein solches Programm Erfolg haben kann, ist es unserer Meinung nach wichtig, dass in den beteiligten Schulen eine transparente Diskussion um Ziele und Entscheidungen geführt wird. Zahlreiche Fragen stellen sich in der konkreten Umsetzung.
Die GEW hält einen Austausch auf Ebene der Personalräte und Kollegien der beteiligten Schulen für unerlässlich. Wir konnten mit Stefan Edelmann den stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptpersonalrates als Vortragenden gewinnen.
Treffen der Personalräte der Startchancen-Schulen im Schulamtsbezirk GG/MTK
am 29.1.26
von 15-17 Uhr
in der Aula der Karl-Treutel-Schule
Friedensstr.2
65451 Kelsterbach
Nach §39 HPVG ist Personalratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die der Personalratsarbeit dienen, auf Antrag die erforderliche Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes zu gewähren.
Da im Rahmen des Programms auch von jeder Schule eine Person außerhalb der Schulleitung als Startchancen-Beauftragte benannt werden soll, sind diese natürlich ebenfalls herzlich willkommen.
Über eine kurze Rückmeldung zur Teilnahme unter info@gew-gg-mtk.de würden wir uns freuen, spontane Teilnahme ist aber möglich.
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Darin weisen wir auf folgende Punkte hin:
Hier das gesamte Schreiben als Download
Inzwischen liegen erste Reaktionen aus dem Landtag vor:
Download: PDF appell-reaktionen.pdf
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Nähere Informationen können in der zum Download bereitgestellten Information für Schulleitungen, Personalräte und Beschäftigte nachgelesen werden.
Für Rückfragen steht die Rechtsberatung der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus in Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder zur Verfügung: freiling.hlz@t-online.de oder info@gew-gg-mtk.de
Download: Information zum Kaskadenaufstieg für Schulleitungen, Personalräte und Beschäftigte
]]>Überstunden im Visier
„Zuviel ist zuviel“: Mit dieser Kampagne nimmt die GEW Hessen die „normalen“ Vertretungsstunden ins Visier und verweist auf deren Begrenzung in § 61 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG). Danach sind verbeamtete Lehrkräfte und im Rahmen von § 44 TVH auch die vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte im Ange tun“, doch gilt dies ausdrücklich nur, „wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern“. Für Lehrkräfte wird die Verpflichtung auf drei Unterrichtsstunden umgerechnet, für Teilzeitbeschäftigte anteilig. Wird dieses Maß überschritten, sind alle geleisteten Mehrarbeitsstunden in Freizeit auszugleichen oder zu vergüten.
Zwingende dienstliche Verhältnisse
„Zwingende dienstliche Verhältnisse“ müssen gut begründet sein und die Gründe müssen auch dargelegt werden. Längerfristig vorhersehbare Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen können genauso wenig gemeint sein wie Vertretungsbedarfe, die anderweitig abgedeckt werden können, z.B. aus VSS-Mitteln. Auf Nachfrage des Gesamtpersonalrates hat das Schulamt wiederholt darauf hingewiesen, dass VSS-Mittel aufgestockt werden können, falls sie in einer Schule bereits ausgeschöpft sein sollten. Es ist insbesondere ausgeschlossen, dass solche „zwingenden dienstlichen Verhältnisse“ immer gegeben sind und Mehrarbeit strukturell im Stundenplan etabliert und vorausgesetzt wird. Zwingende dienstliche Gründe könnten beispielsweise bei einer Grippewelle gegeben sein oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen, nicht aber bei normalen Krankheitsquoten oder Fehlzeiten.
Gegen die systematische und letztliche gesundheitsschädliche Ausweitung von Mehrarbeit wendet sich unsere Kampagne „Zuviel ist zuviel“, die die Betroffenen auffordert, die Mehrarbeit zu dokumentieren, individuell begründen zu lassen und notfalls anzuzeigen.
Diese Kampagne soll nicht möglichst viele Klagen produzieren. Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die aktuelle Praxis weder selbstverständlich noch rechtlich haltbar ist. Durch die Anzeige struktureller Zuvielarbeit machen wir deutlich,
Was kannst du tun?
Nutze den Antrag auf Anzeige struktureller Zuvielarbeit. Du kannst ihn auf unserer Seite herunterladen oder über die E-Mail-Adresse der GEW-Kreisverbände anfordern: info@gew-gg-mtk.de
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