Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang
Eine Schule gut zu leiten, ist sehr anspruchsvoll und erfordert neben dem notwendigen Organisationstalent auch ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und Empathie gegenüber allen Gruppen der Schulgemeinschaft. Trotz der hohen Belastungen und unzureichender Rahmenbedingungen gelingt es vielen Schulleiter:innen, diesem hohen Anspruch auch im Sinne der Lehrer:innen gerecht zu werden.
Leider erreichen uns als GEW und als Mitglieder des Gesamtpersonalrats Schule (GPRS) aber auch vermehrt Berichte von unangemessenem bzw. übergriffigem Verhalten von Schulleiter:innen, die ihre Kompetenzen gegenüber Lehrkräften überschreiten. Neben unhöflichen, manchmal auch herabwürdigenden Ansprachen oder nicht nachvollziehbarem „Ausrasten“ geht es u.a. auch um unzulässige Bereitschaftsdienste, um eine nicht sachlich begründete Verlängerung der Anwesenheitspflicht, um die Nacharbeit von nicht gehaltenem Unterricht in einem unüberschaubaren Zeitraum, um die Missachtung der Rechte von Teilzeitkräften oder um Verstöße gegen die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Personalrat. In vertraulichen Gesprächen begegnet uns oft die Angst der Kolleg:innen vor Wutausbrüchen, Sanktionen oder Nachteilen beim Unterrichtseinsatz. Über Mobbing in Schulklassen, aber auch in Lehrerkollegien wird inzwischen oft gesprochen, während das Bossing eher ein Tabu-Thema ist. Solche Zustände sind mit einem guten und produktiven Arbeitsklima an einer Schule unvereinbar, was letztlich auch die erfolgreiche pädagogische Arbeit mit den Schüler:innen negativ beeinflusst.
Übergriffige Schulleitungen
In diesem Zusammenhang empfehlen wir die Lektüre der an den Schulen leider wenig bekannten „Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang“, die 2018 nach gründlichen Diskussionen des GPRS mit dem Staatlichen Schulamt vereinbart wurde. Sie setzt bei der Prävention an, sucht aber auch Auswege und benennt Zuständigkeiten und Ansprechpersonen bei schulintern nicht mehr lösbaren Konfliktfällen.
Ausdrücklich bezieht sich die Handlungsempfehlung auch auf die „Grundsätze über Zusammenarbeit und Führung in der hessischen Landesverwaltung“. Dort wird die Aufgabe von Vorgesetzten zusammenfassend wie folgt beschrieben:
„Führungskräfte sorgen maßgeblich dafür, dass sich eine wertschätzende Führungskultur in den Organisationseinheiten etablieren kann Sie fordern einen gegenseitigen vertrauens- und respektvollen sowie wertschätzenden Umgang ein, leben diesen vor und fördern so eine positive Arbeitsatmosphäre.“
Da der volle Wortlaut der Richtlinie für alle Bereiche der Landesverwaltung ein lesenswertes Dokument ist, weisen wir auch auf die Möglichkeit zum Download hin: https://tinyurl.com/yc79az3d
Die Handlungsempfehlung beschreibt als wichtige Aufgabe von Schulleitungen, auch bei schulinternen Konflikten „auf das gemeinsame Ziel der kooperativen Konfliktlösung hinzuwirken, Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen“ und „einen Konflikt als direkt Beteiligter konstruktiv auszutragen“.
Den vollen Wortlaut der Handlungsempfehlung für die Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis findet man auf der Homepage der GEW (www.gew-gg-mtk.de > Personalrat > Download oder auch unter dem Kurzlink https://tinyurl.com/ydxs2v38)
GPRS und GEW als Ansprechpartner
Der Gesamtpersonalrat hat wie jeder Schulpersonalrat die Aufgabe „Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen“ und dafür zu sorgen, „dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§ 60 und § 2 HPVG). Deshalb sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, die „Handlungsempfehlung zum toleranten und respektvollen Umgang“ mit Leben zu füllen und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Wir halten sie für einen Maßstab für ein gelungenes Miteinander an Schulen und unterstützen gerne betroffene Kolleg:innen mit der gebotenen Vertraulichkeit. Wir können sicher keine Wunder bewirken, leisten aber nach Möglichkeit gerne einen Beitrag, dass man keine Angst vor der eigenen Schulleitung haben muss. Davon abgesehen sind Hinweise für die Arbeit der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat wichtig, um einen Überblick über eine mögliche Ballung von Vorfällen an Schulen zu gewinnen, gerade wenn dort etwa überdurchschnittlich viele Versetzungsanträge gestellt werden. In diesem Sinne möchten wir eine kollegiale Vernetzung im Schulamtsbezirk fördern, wobei der Austausch mit den örtlichen Personalräten bedeutend ist. Es schadet sicher auch nicht, wenn Schulleitungen allgemein Kenntnis von dieser vernetzten Personalratsarbeit haben.
Und um auch daran keinen Zweifel zu lassen: GPRS und GEW sind auch Ansprechpartner und Interessenvertretung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Sie wählen den Gesamtpersonalrat und haben genauso Anspruch auf Unterstützung. Fast immer kandidierten auch Schulleitungsmitglieder auf der Liste der GEW. Auch sie brauchen ein Sprachrohr und Unterstützung – auch gegenüber ihren Vorgesetzten und gegenüber dem Kultusministerium. Die GEW organsiert Veranstaltungen für Schulleiterinnen und Schulleiter, kooperiert mit den Interessenverbänden der Schulleitungen in Hessen (vgl. S.6) und hat gerade in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus über mehr als 20 Jahre einen eigenen Arbeitskreis für Schulleitungen organisiert. Leider ist er aufgrund der Arbeitsbelastungen bei allen Beteiligten „eingeschlafen“.
Die Rechtsberatung der GEW
Bei den beschriebenen Konflikten zwischen Lehrkräften und Schulleitungen geht es oft im Wesentlichen um Kommunikationsprobleme. Seltener berühren sie Rechtsfragen, die einen Hebel böten, den man einfach umlegen kann, um einen Konflikt mit der Schulleitung zu lösen. Bei einer Zuspitzung der Konflikte, insbesondere wenn auch disziplinarische Maßnahmen angekündigt werden, sollten GEW-Mitglieder auf jeden Fall auch die Rechtsberatung und bei Bedarf auch den Rechtsschutz der GEW in Anspruch nehmen.
Mehr dazu und die Ansprechpersonen in den GEW-Kreisverbänden Groß-Gerau und Main-Taunus findet man hier: www.gew-gg-mtk.de > Recht > Rechtsberatung
Auch wenn es für viele alltägliche und spezifische Konflikte in Schulen eben keine dezidierte Rechtsgrundlage gibt, können entsprechende Kenntnisse nichts schaden. Von besonderer Bedeutung für das Verhältnis Schulleitung – Kollegium ist die Dienstordnung für Schulleitungen, Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schulen. In der HLZ 9-10/ 2025 hat Harald Freiling aus seiner Erfahrung als Rechtsberater in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus einige lesenswerte Beispiele zusammengestellt, die zeigen, dass die Dienstordnung eben nicht nur die Pflichten der Lehrkräfte formuliert, sondern auch deren Rechte: Wie steht es mit unangekündigten Unterrichtsbesuchen? Kann die Schulleitung zusätzliche Anwesenheitszeiten festlegen? Wo sind die Grenzen für Mehrarbeit oder für die Übertragung besonderer Aufgaben?
Den Artikel findet man jetzt auch auf unserer Internetseite www.gew-gg-mtk.de > Recht > Themen. Download
Robert Hottinger
Robert Hottinger ist Mitglied im Vorsitzendenteam des GEW-Kreisverbands Groß-Gerau und Gewerkschaftsbeauftragter der GEW im GPRS.