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Rechtsberatung für GEW-Mitglieder

Rechtsberatung und Rechtsschutz: Ihre Vorteile als GEW-Mitglied

Mitglieder werben

An deiner Schule gibt es eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen? Die GEW appelliert an ihre Mitglieder, neue Kolleginnen und Kollegen auf die Leistungen der GEW hinzuweisen. Das bringt der GEW als einer Solidargemeinschaft ganz viel, aber auch jedem einzelnen neuen Mitglied unschätzbare Vorteile. Die Werbeprämie, die man als werbendes Mitglied auch an das neue Mitglied weitergeben kann, ist dabei nur ein kleines Schmankerl.

Neue Kolleginnen und Kollegen, ob Beamte oder Angestellte, ob Lehrkraft oder Sozialpädagogin, ob unbefristet oder befristet und prekär beschäftigt: Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die gewerkschaftliche Rechtsberatung, der gewerkschaftliche Rechtsschutz und die Berufshaftpflichtversicherung.


Sie brauchen eine Rechtsberatung?

Die ehrenamtlichen Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Kreis- und Bezirksverbände der GEW bieten GEW-Mitgliedern eine kompetente Beratung in Fragen des Dienst- und Schulrechts. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die Rechtsberatung von Nichtmitgliedern. 

Kreisrechtsberater für GEW-Mitglieder im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis ist der – erfahrene – Kollege Harald Freiling. Anfragen an ihn bitten wir ausschließlich per E-Mail an die Adresse freiling.hlz@t-online.dezu versenden. Falls erforderlich kann sich daran ein Telefongespräch oder eine persönliche Beratung anschließen. Selbstverständlich unterliegen alle Informationen der strikten Vertraulichkeit.

Aber auch andere Mitglieder der GEW-Kreisvorstände und im Gesamtpersonalrat Schule sind als Rechtsberaterinnen und Rechtsberater geschult. Deshalb können GEW-Mitglieder ihre Anfragen auch an die Adresse info@gew-gg-mtk.de  richten oder die im Info-Kasten genannten Kolleginnen und Kollegen.

Die ehrenamtliche Rechtsberaterinnen und Rechtsberater stehen in engem Kontakt und regelmäßigem Informationsaustausch mit der hauptamtlich besetzten Landesrechtsstelle der GEW und werden Sie bei Bedarf weiterleiten.


Sie fühlen sich von Eltern unter Druck gesetzt?

Neben den Konflikten mit Dienstvorgesetzten oder bei der Auslegung der wesentlichen Rechtsvorschriften suchen Kolleginnen und Kollegen verstärkt auch die Rechtsberatung bei Konflikten mit Eltern. Immer häufiger drohen Eltern wegen einer Note, einer Maßregelung, einer vermeintlichen Benachteiligung ihres Kindes, dass sie sich „einen Anwalt nehmen“ oder „Anzeige stellen“. Hier gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren, alle Vorgänge aktenkundig zu machen und die Schulleitung zu informieren. Denn in all diesen Fällen ist vorrangig die Schulleitung oder das Schulamt in der Pflicht, die Lehrkraft zu schützen. Auch wenn Eltern eine Note tatsächlich gerichtlich anfechten, richtet sich die Klage nicht gegen die Lehrkraft, sondern gegen das Land Hessen. Kommt es tatsächlich zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, muss die Lehrkraft zwar alle Aspekte gegenüber der Schulleitung offenlegen, sie ist aber nicht selbst die Beklagte. Deshalb muss sie sich auch nicht selbst einen Anwalt nehmen. Auch in diesen Fällen kann die ehrenamtliche Rechtsberatung helfen, die unterschiedlichen Aspekte einzuordnen.


Sie brauchen anwaltlichen Rechtsschutz?

Der Rechtsschutz der GEW sichert GEW-Mitglieder in allen Fällen ab, in denen sie eine anwaltliche Vertretung durch die GEW, durch die Rechtsschutzstelle des DGB oder durch einen zugelassenen Anwalt benötigen. Nach einer entsprechenden Beratung muss das Mitglied dazu einen Rechtsschutzantrag stellen, der vor Einschaltung eines Anwalts von der GEW geprüft und genehmigt werden muss. 

Rechtsschutz kann in allen beamtenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, in Zivil- und Strafsachen gewährt werden, sofern ein Berufsbezug vorhanden ist. Hier ein paar Beispiele:

  • bei Beamtinnen und Beamten: Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn über Besoldung, Beihilfe, dienstliche Beurteilung, Disziplinarmaßnahmen, Umzugs- und Reisekosten, Schadensersatzansprüche des Dienstherrn oder Abwehr von Regressansprüchen
  • bei Tarifbeschäftigten: Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber über Vergütung, Befristungsregelungen, Eingruppierung, Abmahnungen, Kündigungen oder Zeugnisfragen Gerade in der Region Groß-Gerau/Main-Taunus mit überdurchschnittlich vielen befristeten TV-H-Verträge waren viele Kolleginnen und Kollegen mit ihren Entfristungsklagen erfolgreich. Auch bei der Überleitung in den TV EGO-L-H führte die Beratung durch die GEW in vielen Fällen zu einer besseren Eingruppierung.
  • im Sozialrecht u.a. bei der Anerkennung eines höheren Grads der Behinderung/ Schwerbehinderung, bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung und Wohngeld
  • in Strafsachen, zum Beispiel beim Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Schülerinnen und Schülern
  • in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wenn es beispielsweise um Fragen des Widerrufes und der Unterlassung einer Äußerung in der Öffentlichkeit geht, die die Berufsehre verletzt

Für den Rechtsschutz der GEW gibt es keine „Wartefrist“ wie bei privaten Rechtsschutzversicherungen. Der Rechtsschutz beginnt mit dem Tag, an dem der Eintritt in die GEW wirksam wird. Allerdings darf das Ereignis, aus dem der Rechtsfall resultiert, nicht vor dem Eintritt in die GEW liegen. Eine Rechtsberatung kann sich auch auf zurückliegende Ereignisse beziehen, wenn die Mitgliedschaft bestätigt wurde. 

Von der Rechtberatung und vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind alle nicht berufsbezogenen Angelegenheiten wie Verkehrssachen, familienrechtliche Angelegenheiten, der Abschluss einer privaten Versicherung oder eine Mietstreitigkeit. Wer sich im nicht berufsbezogenen Bereich absichern will, muss also eine private Rechtsschutzversicherung abschließen.


Sie werden „in Haftung“ genommen?

Voraussetzung für den Rechtsschutz und für Leistungen aus der Berufshaftpflichtversicherung ist die Entrichtung des satzungsgemäßen Beitrags. Unter den Versicherungsschutz fällt die gesamte dienstliche Tätigkeit. Für Lehrkräfte sind dies insbesondere der Unterricht, die Betreuung und schulische oder dienstliche Veranstaltungen wie Wandertage oder Klassen- und Studienfahrten ins In- und Ausland. Sofern kein Vorsatz vorliegt und der Dienstherr bzw. Arbeitgeber nicht für den Schaden im Rahmen der „Amtshaftung“ aufzukommen hat, sind Sachschäden zum Beispiel im Experimentalunterricht genauso abgesichert wie Personenschäden zum Beispiel durch einen Schülerunfall. Auch der Verlust von Dienstschlüsseln ist abgesichert.

Die Versicherungssumme ist bei Personen- und Sachschäden auf 5 Millionen Euro begrenzt. 

Ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Haftpflichtansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit dem Führen von Motorfahrzeugen aller Art und dem Abhandenkommen von Sachen, die der Schule oder Dienststelle gehören (außer Dienstschlüsseln). Ausgeschlossen ist auch ein Verlust von in Verwahrung genommenem Geld oder Wertgegenständen von Schülerinnen und Schülern.

Harald Freiling, Kreisrechtsberater der GEW in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus 

Kontakt: freiling.hlz@t-online.de


Ehrenamtliche Kreisrechtsberatung der GEW in den Kreisen Groß-Gerau (GG) und Main-Taunus (MTK)

Kreisrechtsberater:


Weitere Ansprechpartner:innen und ihre Schwerpunkte: 

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Harald Freiling

freiling.hlz@t-online.de