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Zuviel ist zuviel

Kampagne der GEW gegen zu viele Vertretungsstunden

Vor knapp einem Jahr hat der Hauptpersonalrat (HPRS) dem Hessischen Kultusministerium (HMKB) den Entwurf zu einer Dienstvereinbarung vorgelegt, der die Rahmenbedingungen einer Erfassung der Arbeitszeit festlegt. Die GEW fordert schon seit langem, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Arbeitszeit auch für Lehrkräfte erfolgt. Alle aktuellen Studien belegen, dass Lehrkräfte über die Maßen belastet sind. Unbezahlte und nicht ausgeglichene Mehrarbeit ist in den Schulen in Hessen längst Alltag geworden: Vertretungsstunden, zusätzliche Aufgaben, außerunterrichtliche Verpflichtungen – vieles davon wird geleistet, ohne dass zwingende dienstliche Gründe benannt oder Ausgleichsansprüche beachtet werden.

Überstunden im Visier

„Zuviel ist zuviel“: Mit dieser Kampagne nimmt die GEW Hessen die „normalen“ Vertretungsstunden ins Visier und verweist auf deren Begrenzung in § 61 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG). Danach sind verbeamtete Lehrkräfte und im Rahmen von § 44 TVH auch die vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte im Ange tun“, doch gilt dies ausdrücklich nur, „wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern“. Für Lehrkräfte wird die Verpflichtung auf drei Unterrichtsstunden umgerechnet, für Teilzeitbeschäftigte anteilig. Wird dieses Maß überschritten, sind alle geleisteten Mehrarbeitsstunden in Freizeit auszugleichen oder zu vergüten.

Zwingende dienstliche Verhältnisse

„Zwingende dienstliche Verhältnisse“ müssen gut begründet sein und die Gründe müssen auch dargelegt werden.  Längerfristig vorhersehbare Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen können genauso wenig gemeint sein wie Vertretungsbedarfe, die anderweitig abgedeckt werden können, z.B. aus VSS-Mitteln. Auf Nachfrage des Gesamtpersonalrates hat das Schulamt wiederholt darauf hingewiesen, dass VSS-Mittel aufgestockt werden können, falls sie in einer Schule bereits ausgeschöpft sein sollten. Es ist insbesondere ausgeschlossen, dass solche „zwingenden dienstlichen Verhältnisse“ immer gegeben sind und Mehrarbeit strukturell im Stundenplan etabliert und vorausgesetzt wird. Zwingende dienstliche Gründe könnten beispielsweise bei einer Grippewelle gegeben sein oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen, nicht aber bei normalen Krankheitsquoten oder Fehlzeiten. 

Gegen die systematische und letztliche gesundheitsschädliche Ausweitung von Mehrarbeit wendet sich unsere Kampagne „Zuviel ist zuviel“, die die Betroffenen auffordert, die Mehrarbeit zu dokumentieren, individuell begründen zu lassen und notfalls anzuzeigen. 

Diese Kampagne soll nicht möglichst viele Klagen produzieren. Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die aktuelle Praxis weder selbstverständlich noch rechtlich haltbar ist. Durch die Anzeige struktureller Zuvielarbeit machen wir deutlich,

  • dass § 61 HBG ein Schutzrecht ist – kein Freibrief zur Mehrbelastung,
  • dass Mehrarbeit dokumentiert und begründet werden muss und
  • dass strukturelle Mängel nicht auf unserem Rücken ausgetragen werden dürfen.

Was kannst du tun?

  • Mehrarbeit dokumentieren: Notiere regelmäßig deine Vertretungsstunden und Zusatzbelastungen. Das gibt dir einen Überblick und stärkt deine Position.

Nutze den Antrag auf Anzeige struktureller Zuvielarbeit. Du kannst ihn auf unserer Seite herunterladen oder über die E-Mail-Adresse der GEW-Kreisverbände anfordern: info@gew-gg-mtk.de

 

Download Anzeige struktureller Mehrarbeit