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Wir brauchen mehr Vorklassen in unserem Schulamtsbezirk

Vorklassen sind notwendig

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Foto: pixabay.com | Caio

Es gibt zu wenige Vorklassen in unserem Schulamtsbezirk. Ein Grund, sich mit dem Thema Vorklasse näher zu beschäftigen.

 

Alle Kinder so anzunehmen und aufzunehmen, wie sie sind und entsprechend ihrer Möglichkeiten zu fördern, das ist der Anspruch, den viele Lehrkräfte an sich stellen.

Dazu passt es auf den ersten Blick nicht, dass Kinder bereits vor der Einschulung auf ihre Schulreife hin überprüft werden und dann gegebenenfalls vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Für Kinder und Eltern kann diese Vorgehensweise zusätzlichen Stress bedeuten und Ängste auslösen. Eltern haben das Gefühl, dass ihr Kind nicht so angenommen wird, wie es ist. Auf der anderen Seite ist es besser, frühzeitig zu intervenieren, um unnötige Frustrationen aufseiten des Kindes zu vermeiden. Unser Schulsystem fordert viel von den Erstklässlern. Auf der sozial-emotionalen Ebene müssen sie in der Lage sein, sich in einen Klassenverband mit vielen Schülerinnen und Schülern zu integrieren. Sie müssen in der Gruppe lernen können, auch mal eigene Interessen zugunsten eines gemeinsamen Themas hinten anstellen können. Sie müssen in der Lage sein, einen Vormittag lang aufmerksam zuzuhören und konzentriert zu arbeiten.

Die Kinder beginnen in der ersten Klasse nicht bei „Null“. Man geht davon aus, dass der Unterschied in der Entwicklung der Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung bis zu  vier Jahre beträgt. Dabei gibt es Mindestvoraussetzungen, die es einem Kind ermöglichen, im Anfangsunterricht erfolgreich mitzuarbeiten. So sollten die Kinder eine altersangemessene Sprache entwickelt haben. Diese ist wichtig, um den Erklärungen der Lehrkräfte folgen und sich beteiligen zu können. Auch die visuelle Wahrnehmung, die Auge-Hand-Koordination und die Feinmotorik müssen in ausreichendem Maße entwickelt sein, um Buchstaben und Zahlen formgetreu abschreiben zu können. Die Kinder müssen noch nicht Lesen, Schreiben und Rechnen können. Sie müssen aber die Voraussetzungen mitbringen, diese Fähigkeiten erlernen zu können.

Steigender Förderbedarf

Zu Beginn des Anfangsunterrichts trainieren die Lehrkräfte noch einmal notwendige Vorläuferfähigkeiten mit ihren Klassen. Das reicht aber Kindern, die in ihrer Entwicklung verzögert sind oder nicht ausreichend gefördert wurden, nicht, um aufholen zu können.

In den Vorklassen bekommen diese Kinder die Möglichkeit, nachzureifen und die notwendigen Vorläuferfähigkeiten im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich in einem angemessenen Zeitraum zu erwerben. 

Die Anzahl der förderungsbedürftigen Kinder steigt aus den verschiedensten Gründen stetig an. Wenn Kreise nicht in ausreichendem Umfang Vorklassen einrichten, können nicht alle Kinder, die eine solche bräuchten, eine Vorklasse besuchen. Die Schulen müssen dann unter den bedürftigen Kindern auswählen. Es ist auch eine Zurückstellung in den Kindergarten möglich. Hier gibt es aber häufig zu wenige Plätze, um die Kinder noch ein Jahr länger zu behalten.

Ohne Vorklassenplatz oder Platz im Kindergarten bleibt nur der Besuch der ersten Klasse. Meist zeigen die entsprechenden Kinder schnell Anzeichen der Überforderung. Sie wollen ständig eine Pause machen, äußern, zurück in den Kindergarten zu wollen. Sie wirken schläfrig oder beginnen, den Unterricht zu stören. Sie geraten zunehmend unter Stress und machen schon früh die Erfahrung, nicht mitzukommen. Kinder sind dann nicht in der Lage, die Lernziele der ersten Klasse zu erreichen. Dann bleibt nur die Wiederholung der ersten Klasse. Die Kinder werden aus ihrem gewohnten Lernumfeld herausgerissen. Ohne Wiederholung werden die vorhandenen Lücken häufig immer größer und belasten die gesamte Schullaufbahn.

 

Rahmenbedingungen

Kinder mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Lernen oder Geistige Entwicklung gehören eigentlich nicht in die Vorklasse. Allerdings wird bei nicht wenigen ein entsprechender Förderanspruch im Laufe des Vorklassenbesuchs sichtbar und zu einem späteren Zeitpunkt auch festgestellt. Sind zu viele Kinder mit besonderem Förderbedarf und herausforderndem Verhalten in einer Vorklasse, wird es zunehmend schwierig, allen Kindern gerecht zu werden. Das kann bei den Vorklassenleitungen zu Überforderung und Burnout führen.

Im letzten Herbst hat sich innerhalb der Landesfachgruppe Grundschule der GEW die Arbeitsgruppe Vorklasse gebildet. Die Arbeitsgruppe macht sich für bessere Rahmenbedingungen in Vorklassen stark. Die Gruppe ist auch im Austausch mit  dem Arbeitskreis „Pro Vorklasse“, zu dem Vorklassenleiter:innen aus ganz Hessen gehören. In diesem Kreis entstand auch die Dokumentation „Vorklasse als Chance“, die 1999 erstmals erschien und bis 2019 komplett neu überarbeitet wurde. Erhältlich ist sie über die Seite www.vorklasse.de . Die Grundlage bilden der „Rahmenplan für die Arbeit in der Vorklasse der Grundschule“ von 1991 und der „Hessische Erlass zur Organisation der Vorklassen an Grundschulen“ aus dem Jahr 1990. Der Rahmenplan und der Erlass sind weiterhin gültig, obwohl sie schon so alt sind. Es gibt keine neueren Versionen, weil man zum damaligen Zeitpunkt glaubte, auf Vorklassen insgesamt verzichten zu können und keine neuen Regelungen zu benötigen.

Die rechtlichen Regelungen können auf der oben angegebenen Website des Arbeitskreises „Pro Vorklasse“ eingesehen werden. Da die im Erlass formulierten Vorgaben teilweise in Vergessenheit geraten zu sein scheinen, werden hier noch einmal  einige Auszüge vorgestellt:

  • In dem Erlass von 1990 steht im ersten Abschnitt, dass die Schulträger verpflichtet sind, „Vorklassen einzurichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht“. In der Regel soll „eine Vorklasse für ein Einzugsgebiet von 7 Klassen des 1. Schuljahres der Grundschule vorgesehen werden“.
  • Im Abschnitt 2 heißt es, dass die tägliche Arbeit mit der Vorklasse „in der Regel den Zeitraum von vier Unterrichtsstunden“ umfasst. Die restlichen Pflichtstunden „stehen dem Sozialpädagogen für Einzel- und Gruppenarbeit mit besonders förderungsbedürftigen Kindern, für Zusammenarbeit mit Kindergarten, Lehrern der Anfangsklasse und Erziehungsberechtigten und für andere dienstliche Aufgaben zur Verfügung“.
  • In Abschnitt 5 wird über die Unterbringung und Raumgestaltung informiert. „Der Gruppenraum soll möglichst im Erdgeschoss eingerichtet werden und so ausgestattet sein, dass die Schüler sich darin heimisch fühlen. Neben dem Klassenraum sind nach Möglichkeit: ein Materialraum, ein Nebenraum mit Kochnische und eine getrennte Kleiderablage vorzusehen.  … . Der Vorklassenraum mit ausgewählten  Spiel- und Arbeitsmaterialien sollte in verschiedene Spiel- und Arbeitsbereiche (Bauecke / Puppenecke / Malecke / Experimentierecke / Leseecke usw.) eingeteilt sein.“

Um auf jedes Kind individuell eingehen und seinen Bedürfnissen gerecht werden zu können, ist die Gruppengröße entscheidend. Die Klassenobergröße von Vorklassen stagniert seit Jahrzehnten bei 20. Von einer kleinen Lerngruppe kann hier nicht mehr gesprochen werden. Doppelbesetzungen sind eigentlich nicht vorgesehen, aber aufgrund des herausfordernden Verhaltens vieler Kinder und der vielschichtigen Bedürfnisse notwendig.

Bis 2011 gab es auch Vorklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. In diesen Vorklassen galt eine Obergrenze von 12 Schülern. Die Obergrenze der Vorklassen an Grundschulen sollte sich an dieser Zahl orientieren. Auch die Vorklassen an Grundschulen werden zunehmend von Kindern besucht, die nicht nur entwicklungsverzögert sind, sondern in allen Bereichen einen umfassenden Förderbedarf aufweisen. Vorklassen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache haben eine Obergrenze von 8 Kindern.

Auch die Mindestanzahl an Kindern, die für die Eröffnung einer Vorklasse nötig ist, sollte gesenkt werden. Weil es nur wenige Schulen  mit Vorklassen gibt, müssen die Kinder teilweise weite Wege mit Bussen zurücklegen, was die Kinder zusätzlich belastet.

Der Arbeitskreis „Pro Vorklasse“ wandte sich 2021 mit folgenden Forderungen an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags:

  • Absenkung der Schülerhöchstzahl auf 15 Kinder
  • durchgängige Doppelbesetzung bei fehlenden räumlichen Voraussetzungen für eine zweite Vorklasse
  • Absenkung der Schülermindestzahl auf acht Kinder mit dem Ziel des Erhalts von Vorklassenstandorten und der wohnortnahen Beschulung

Forderung nach Gleichstellung bei der Besoldung 

Seit über 30 Jahren wurden die Vorklassenleitungen der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet und damit ihren Grundschulkolleg:innen in der Besoldung gleichgestellt - durch den Bewährungsaufstieg nach insgesamt 8 Jahren. Die Eingangsbesoldung der Grundschullehrkräfte wird seit dem 1.8.23 schrittweise auf A 13 erhöht. Vorklassenleitungen sind davon ausgenommen, weil sie den Fachlehrer:innen zugeordnet werden. Viele Vorklassenleitungen sind damit nicht einverstanden. Vorklassenleiter:innen sind in diesem Sinne keine Fachlehrer:innen, sondern haben die geforderte und für diesen Bereich erforderliche Ausbildung und eine vollwertige Klassenleitungsfunktion mit den entsprechenden Aufgaben. Deshalb muss ein weiterer Bewährungsaufstieg in die Besoldungsgruppe A 13 für Vorklassenleitungen ermöglicht werden.

Zusammenfassend betrachtet müssen die schulischen Standorte mit Vorklassen in unserem Schulamtsbezirk ausgebaut werden, damit alle Kinder, die einen entsprechenden Platz brauchen, diesen auch bekommen können und dafür keine langen Fahrtzeiten in Kauf nehmen müssen. Die Rahmenbedingungen, unter denen in Vorklassen gearbeitet wird, müssen verbessert werden und den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Dann können Vorklassen auch einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengleichheit leisten. Die Wertschätzung der Arbeit der Vorklassenleitungen sollte sich auch in einer entsprechenden Besoldung widerspiegeln.

 

Die Autorin hat  sich für diesen Artikel mit Susanne Leiner, die Mitglied der Landesfachgruppe Grundschule und der Arbeitsgruppe Vorklasse der GEW ist und sich seit langem im Arbeitskreis „Pro Vorklasse“ engagiert, ausgetauscht. Frau Leiner hat bereits zwei Artikel zum Thema Vorklasse für die Hessische Lehrerzeitung geschrieben, in der HLZ 11/2023 und in der HLZ 7/2022.

 

Petra Guttmann