GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis
Infobrief für Personalräte und GEW-Vertrauensleute an den Schulen im Kreis Groß-Gerau und dem Main-Taunus-Kreis, 20. September 2025
Inhalt:
1. Termine
2. Ganztag
3. Stellenzuweisung
4. Kampagne Zuviel ist zu viel – Mehrarbeit gemeinsam sichtbar machen!
5. Rechtsberatung für GEW-Mitglieder
6. Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte ohne Hochschulabschluss
7. Mein Kind ist krank – Neue Regelung für Beamt:innen
8. Resolution der Personalräte an Grundschulen (bitte online unterzeichnen!)
9. Bitte um weitere Rückmeldungen aus den Schulen zu folgenden Themen:
- Gewalt, Vandalismus und psychischen Problemen an Schulen des Kreises Groß-Gerau
- Belastungen im Hinblick auf die Abiturkorrekturen/ Arbeit in der gymnasialen Oberstufe
- Kompetenzüberschreitung von Schulleitungen/ sog. „Bossing“
1. Termine
Treffen der Personalräte und GEW-Vertrauensleute an der Martin-Buber-Schule
Mittwoch, 12. November, 15.00 bis 17.30 Uhr
Martin-Buber-Schule Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 1
Schulung für Personalräte
Mittwoch, 12. November, 10 bis 17 Uhr
Bildungsstätte der IG BAU in Steinbach a. Ts.
Personalräten ist gemäß § 39 HPVG Dienstbefreiung zu erteilen. Dazu ist ein Beschluss des Personalrats gemäß § 35 Abs. 3 HPVG über die Teilnahme erforderlich, der der Schulleitung anzuzeigen ist. Zeitliche Einschränkungen, wie sie in letzter Zeit häufig für Fortbildungen angewendet werden, die außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden sollen, gelten für die Personalräteschulungen nicht.
Die Einladung mit Tagesordnung folgt noch.
2. Ganztag
Gute Resonanz auf die Aktion des Kreisverbandes der GEW Groß-Gerau am 06.09. in Rüsselsheim und den Infostand der GEW des MTK bei der Veranstaltung des CSD am 13.09. in Hofheim
Zum Thema „Baustelle Ganztag“ haben wir Aktivitäten für Kinder und für Erwachsene vorbereitet. Ab 2026 gilt der Anspruch auf einen Ganztagsplatz an hessischen Grundschulen. Die GEW begrüßt dies als Beitrag zur Chancengleichheit. Aber wie gut sind die Schulen wirklich darauf vorbereitet? Bisher fehlt es an vielen Schulen sowohl an ausgebildetem Personal als auch an Räumen. Viele Fragen sind offen. Es besteht die Gefahr, dass bei der Qualität gespart wird und dieses Großprojekt in eine bildungspolitische Abwärtsspirale gerät. Die GEW Hessen lehnt Modelle der Flexibilisierung und der Unverbindlichkeit in der Umsetzung ab und warnt vor einer solchen Entwicklung. Die Bildungsgewerkschaft hat 15 Eckpunkte erarbeitet, die Qualitätsstandards für einen guten und zukunftsfesten Ganztag formulieren.
Die GEW fordert: Keine halben Sachen für den Ganztag!
https://www.gew-hessen.de/bildungsbereich/ganztag
Neben unseren Aktionen in der Region werden in der nächsten Zeit entsprechende Formate in ganz Hessen durchgeführt. Davon abgesehen stehen wir mit den Schulträgern und auch über GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) GGMTK im Austausch dem Staatliche Schulamt GGMTK.
Für unsere Arbeit sind weitere Rückmeldungen zur konkreten Situation an den Schulen sehr hilfreich, gerne an:
r.hottinger@gew-gg-mtk.de
3. Stellenzuweisung
Das Schulamt hat zu Beginn des Schuljahres über 200 Stellen an die Schulen verteilt. Es bleibt aber unklar, ob dies die gestiegenen Schülerzahlen und die Abgänge im jeweiligen Kollegium ausgleicht. Im Gegensatz zu früheren Jahren haben uns zu Schuljahresbeginn keine Brandbriefe erreicht, in denen die unzureichende Versorgung bemängelt wird.
Vieles wird zurzeit mit Menschen ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium aufgefangen, da immer noch ein Mangel an ausgebildeten Lehrkräften besteht. Das führt teilweise zu erheblicher Mehrarbeit, denn diese Menschen müssen fachlich unterstützt und angelernt werden.
Unser Bild der Situation in den einzelnen Schulen bleibt leider etwas lückenhaft, deshalb bitten wir euch um kurze Rückmeldung, falls an eurer Schule Lücken in der Unterrichtsversorgung, oder auch in der Schulsozialarbeit oder bei der Doppelsteckung mit LiVs bestehen.
4. Kampagne Zuviel ist zu viel – Mehrarbeit gemeinsam sichtbar machen!
Vor knapp einem Jahr hat der Hauptpersonalrat (HPRS) dem Hessischen Kultusministerium (HMKB) den Entwurf zu einer Dienstvereinbarung vorgelegt, der die Rahmenbedingungen einer Erfassung der Arbeitszeit festlegt. Die GEW fordert schon seit langem, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Arbeitszeit auch für Lehrkräfte erfolgt. Alle aktuellen Studien belegen, dass Lehrkräfte über die Maßen belastet sind. In den Schulen in Hessen ist längst Alltag geworden, was eigentlich ein Ausnahmefall sein sollte: unbezahlte und nicht ausgeglichene Mehrarbeit. Vertretungsstunden, zusätzliche Aufgaben, außerunterrichtliche Verpflichtungen – vieles davon wird geleistet, ohne dass zwingende dienstliche Gründe benannt oder Ausgleichsansprüche beachtet werden. Das HMKB weigert sich bisher, unsere Arbeitszeit zu erfassen und verhandelt mit darüber mit dem HPRS nur schleppend.
Die GEW nimmt in ihrer aktuellen Kampagne die „normalen“ Vertretungsstunden ins Visier. Im Hessischen Beamtengesetz ist festgelegt: „Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen innerhalb von zwölf Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig entsprechend der bewilligten Arbeitszeit zu kürzen.“ (§61 HBG). Dies wird für Lehrkräfte auf drei Unterrichtsstunden heruntergebrochen. Dieser Paragraph dient dem Schutz der hessischen Beamten, da „zwingende dienstliche Gründe“ vorliegen müssen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist so zu verstehen, dass vorher andere Maßnahmen (ältere Schüler heimschicken, Zusammenlegung von Gruppen, Nutzung von VSS-Mitteln etc.) ausgeschöpft sein müssen und es trotzdem aus zwingenden rechtlich vorgeschriebenen Gründen eines Vertretungsunterrichtes bedarf. Dies trifft aus unserer Sicht nicht bei längerfristig vorhersehbaren Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen zu, sondern nur bei kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfällen. Zwingende dienstliche Gründe müssen deshalb gut begründet sein und die Gründe auch dargelegt werden. Auf Nachfrage des Gesamtpersonalrates hat das Schulamt wiederholt darauf hingewiesen, dass VSS-Mittel aufgestockt werden können, falls sie in einer Schule bereits ausgeschöpft sein sollten.
In zu vielen Schulen wird dagegen diese Mehrarbeit strukturell etabliert und vorausgesetzt. Das zeigt sich auch daran, dass die Kolleginnen und Kollegen jeden Monat zu dieser Mehrarbeit verpflichtet und die ganze Spanne von drei Stunden ausgeschöpft wird.
Dagegen wendet sich unsere Kampagne „Zuviel ist zu viel“, die die Betroffenen auffordert, die Mehrarbeit zu dokumentieren, sich begründen zu lassen und notfalls anzuzeigen.
Mehr zur Kampagne findet ihr hier:
https://www.gew-hessen.de/details/zuviel-ist-zu-viel-mehrarbeit-gemeinsam-sichtbar-machen
5. Rechtsberatung für GEW-Mitglieder
Auf der Internetseite der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus findet man eine aktuelle Übersicht über die Rechtsberatung und den Rechtschutz für GEW-Mitglieder in allen Fragen des Dienst- und Schulrechts:
https://gew-gg-mtk.de/recht/rechtsberatung
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die Rechtsberatung von Nichtmitgliedern. Die ehrenamtlichen Rechtsberaterinnen und Rechtsberater stehen in engem Kontakt und regelmäßigem Informationsaustausch mit der hauptamtlich besetzten Landesrechtsstelle der GEW und werden dort entsprechend fortgebildet.
In Personalratsangelegenheiten beraten wir auch die Personalräte an den Schulen. Ausgeschlossen sind individuelle Rechtsfragen, bei denen sich Kolleginnen und Kollegen, die keine Mitglieder der GEW sind, an den Personalrat wenden, damit der sich ggf. bei der GEW erkundigt. Personalräte sind eine betriebliche Interessenvertretung, aber keine Beratungsinstanz für individuelle Rechtsfragen. Personalräte müssen und können nicht alles wissen und sollten gerade in Fragen, in denen es um wichtige Angelegenheiten wie einer Einstellung oder Kündigung, einem Anspruch auf Beurlaubung oder Teilzeit oder dem Zeitpunkt des Ruhestands oder den Ruhestandsbezügen auch aus Eigenschutz zurückhalten.
- Kreisrechtsberater ist der erfahrene Kollege Harald Freiling:
freiling.hlz@t-online.de
Weitere Ansprechpartner:innen und ihre Schwerpunkte:
- Martin Einsiedel (GG), IGS, Personalvertretungsrecht:
m.einsiedel@gew-gg-mtk.de - Peter Engelhardt (MTK), Grundschulen:
p.engelhardt@gew-gg-mtk.de - Friedhelm Ernst (GG), Berufliche Schulen, TV-H, Angestelltenrecht, Personalvertretungsrecht, Pension:
f.ernst@gew-gg-mtk.de - Claudia Kuse (GG), Grundschulen, TV-H, Angestelltenrecht:
c.kuse@gew-gg-mtk.de - Stefanie Margaritis (GG), IGS:
s.margaritis@gew-gg-mtk.de - Margot Marz (GG), Gymnasien:
m.marz@gew-gg-mtk.de - Katja Pohl (MTK), Personalvertretungsrecht, Berufliche Schulen:
kpohl@gew-hessen.de - Dorothee Schäfer (GG), Haupt- und Realschulen:
d.schaefer@gew-gg-mtk.de - Andreas Stähler (MTK), Gymnasien:
andreas.staehler@t-online.de
6. Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte ohne Hochschulabschluss
Bei allen Einstellungen von TVH-Lehrkräften empfiehlt die GEW dringend, einen Blick in die Informationen der GEW zur Eingruppierung von Lehrkräften in der „Entgeltordnung Lehrkräfte“ zu werden, die man auf der Homepage der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus herunterladen kann: https://gew-gg-mtk.de/recht/themen/details/tv-ego-l-h
Hier findet man in Tabellenform übersichtlich alle Informationen zur Eingruppierung insbesondere auch von Lehrkräften, die kein Lehramt mit Erstem und Zweitem Staatsexamen haben. Der Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EGO-L-H) ist seit 2022 in Kraft und gilt für alle Lehrkräfte und UBUS-Kräfte, die nach dem 1.8.2022 eingestellt oder auf Antrag erfolgreich übergeleitet wurden. Die Antragsfrist für vor dem 1.8.2022 eingestellte Lehrkräfte endete am 31.5.2024.
Vom TV EGO-L-H profitieren insbesondere auch Lehrkräfte ohne Hochschulabschluss. Sie waren vor Inkrafttreten „für immer und ewig“ in den Entgeltgruppen 5 und 6 eingemauert, obwohl sie in den meisten Fällen alle Aufgaben von Lehrkräften erfüllen. Jetzt haben sie in Abhängigkeit von der Zahl der Jahre im Unterricht, von fachbezogenen und allgemeinpädagogischen Fortbildungen und spezifischen Nachweisen die Möglichkeit nach drei, vier oder fünf Jahren um bis zu drei Entgeltgruppen aufzusteigen. Nach dem Eindruck der GEW-Rechtsberater:innen nehmen viele Kolleginnen und Kollegen diese Möglichkeit nicht wahr.
Personalräte können dazu ein gesondertes Info anfordern (freiling.hlz@t-online.de). GEW-Mitglieder haben Anspruch auf eine persönliche Beratung.
7. Mein Kind ist krank: Neue Regelung für Beamt:innen
Damit eine Beamtin oder ein Beamter Dienstbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren erhält, musste bisher ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest („Kinderkrankenschein“) vorgelegt werden. Nach einem Rundschreiben des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz vom 8. April 2025 wird zukünftig das ärztliche Attest erst bei Abwesenheitszeiten gefordert, „die langer als drei Kalendertage andauern“, und somit „vergleichbar dem Fall einer Erkrankung der Beamtin oder des Beamten selbst“.
Aus Sicht der GEW kann hier nicht von Beginn einer Erkrankung des Kindes an „durchgezählt“ werden, sondern es zählen nur die Kalendertage, für die tatsächlich Dienstbefreiung gewünscht wird. In Zweifelsfällen kann der Dienstvorgesetzte weiter ein Attest ab dem ersten Tag fordern. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, die geplante Dienstbefreiung unter Angabe der Dauer anzuzeigen.
Die beschriebenen Regelungen gelten leider nur für Beamtinnen und Beamte. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für die Zeit der Arbeitsbefreiung „Kinderkrankengeld“ nach § 45 SGB V, so dass die Regelungen der Krankenversicherung gelten. Gesetzlich Krankenversicherte müssen deshalb weiter ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen.
8. Resolution der Personalräte an Grundschulen (s. QR-Code im Anhang)
Diese Resolution haben die Grundschullehrerinnen der GEW-Fraktion im
Gesamtpersonalrat Schule am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-
Dieburg und die Stadt Darmstadt im Auftrag einer Personalräteschulung, die die
Situation an unseren Schulen zum Thema hatte, verfasst. Wir laden alle Kolleginnen
und Kollegen an Grundschulen dazu ein, sie zu unterzeichnen. Die gesammelten
Unterschriften sollen zum Anlass des Weltlehrkräftetags im Oktober 2025 ans
Kultusministerium übergeben werden.
Resolution der Personalräte an Grundschulen
9. Bitte um weitere Rückmeldungen aus den Schulen zu folgenden Themen:
Neben den bereits genannten Themen beschäftigen uns weiterhin, nicht zuletzt wegen aktueller Vorfälle folgende Probleme:
9.1 Gewalt, Vandalismus und psychische Problemen an Schulen des Kreises Groß-Gerau
Der Kreisverband der GEW Groß-Gerau hat im letzten Schuljahr zwei Runde Tische zu diesem Thema organisiert und durchgeführt (wir berichteten). Auch in diesem Schuljahr bleibt u.a. unser Ziel, Probleme zu benennen und die Vernetzung der beteiligten Akteure zu fördern. Leider erreichen uns immer wieder Berichte von Vorfällen, so sei etwa in der letzten Woche eine Schülerin der 5. Klasse auf dem Schulweg zum Bahnhof Rüsselsheim von einem Passanten geschlagen worden. Damit dürfen wir uns nicht abfinden!
9.2 Belastungen im Hinblick auf die Abiturkorrekturen/ gymnasiale Oberstufe
Die Verlegung der schriftlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien oder die Terminierung korrekturintensiver Fächer am Ende des Prüfungszeitraums führen zu einer erheblichen Mehrbelastung der betroffenen Kolleg:innen. Weiterhin fehlt in Hessen eine einheitliche Entlastungsregelung. Aus den Schulen im Schulamtsbezirk erreichten uns daher Brandbriefe und Protestnoten, wofür wir uns bedanken, da sie bei der Argumentation gegenüber den Entscheidungsträgern hilfreich sind. Die Änderung der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) zum 01.08.2025 mit der Reduktion der Anzahl der Klausuren in 2- bis 3-stündigen Kurse der Q-Phase führt etwa in Fächern wie Deutsch oder Mathematik mit mehr Stunden eben zu keiner Entlastung. Die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrats Schule (GPRS) hat dies gegenüber dem Staatlichen Schulamt GGMTK bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, wobei die Einflussmöglichkeiten auf dieser Ebene begrenzt sind. Wir stehen daher im Austausch mit unseren Kolleg:innen im Hauptpersonalrat Schule (HPRS) in Wiesbaden, arbeiten in der Landesfachgruppe Gymnasien der GEW Hessen an diesen Themen und formulieren entsprechende Forderungen und führen Aktionen durch, z.B. Abikorrekturrechner, Kunstwettbewerb usw. (siehe GEW-Verbandszeitschrift HLZ 6-25):
https://www.gew-hessen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=10027&token=fecf0834f85d3d3d6a5f6c16843837caf75475e4
Darüber hinaus haben wir den Vorsitzenden der GEW Hessen, Thilo Hartmann gebeten, diese Probleme auch auf der Bundesebene einzubringen, da ein wichtiger Hebel für eine Verbesserung bei der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt.
9.3 Kompetenzüberschreitung von Schulleitungen/ „Bossing“
Leider erreichen uns in der letzten Zeit vermehrt Berichte von übergriffigem Verhalten von Schulleitungen, z.B. unzulässige Bereitschaften oder Verpflichtungen zur Anwesenheit, Nacharbeit von nicht gehaltenem Unterricht oder Behinderung der Personalratsarbeit. In solchen Fällen unterstützen wir die Betroffenen gerne mit der notwendigen Vertraulichkeit und entscheiden das weitere Vorgehen gemeinsam, z.B. gegenüber dem Staatlichen Schulamt GGMTK, individuell und falls geboten auch über unsere GEW-Rechtsberatung für Mitglieder (s.o.).
Für unsere Arbeit sind weitere Rückmeldungen zu diesen Themen (8.) hinsichtlich der konkreten Situation an den Schulen sehr hilfreich, gerne an:
r.hottinger@gew-gg-mtk.de
Für die Kreisverbände der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus
Katja Pohl, Martin Einsiedel
Kreisrechtsberater der GEW Harald Freiling:
freiling.hlz@t-online.de
für die Themen 1,8 und 9 sowie den Versand Robert Hottinger