Zum Inhalt springen

Ganztagsbetreuung: mehr Bildungschancen oder Aufbewahrung?

Nächstes Jahr ist es soweit, ab Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Ab 1. August 2026 müssten die Schulträger, wie die Kreise GG, MTK und Rüsselsheim, jedem Grundschulkind einen Betreuungsplatz garantieren, was bei derzeitigem Zustand der Schulen nicht umzusetzen wäre. Darum gilt der Rechtsanspruch zunächst nur für die Erstklässler:innen des Schuljahres 2026/27. In den darauffolgenden Schuljahren wird dieser jeweils für die neu Eingeschulten umgesetzt, so dass erst im Schuljahr 2029/30 das Recht auf Ganztagsbetreuung dann für alle Kinder der Klassen 1-4 gilt: An 5 Werktagen, 8 Stunden tgl. auch in den Ferien, bis auf 4 Wochen Pause. Die Teilnahme bleibt freiwillig.

Trotz dieser Staffelung bleibt die Umsetzung eine schwer zu bewältigende Aufgabe vor Ort. Gegen den Ausbau der Ganztagsbetreuung spricht sich so gut wie niemand mehr aus, vielmehr werden größte Hoffnungen und Versprechen damit verknüpft: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Abbau der Teilzeitbeschäftigung, mehr Bildungsgerechtigkeit usw. 

Es bleiben aber große Zweifel, wohin der Weg führen wird: Hin zu einem echten, kindgerechten Ganztagsschulsystem oder einem Dreiklassensystem, in dem 

  • diejenigen Eltern, die es sich leisten können, ihr Kind zuhause betreuen (lassen) und es privat in (exklusivere) Vereine, Musikschulen, Kunstkurse usw. fahren,
  • diejenigen Eltern, die weniger gut betucht sind, ihre Kinder 8 Stunden in die Schule schicken und diese dort mit mehr oder minder guten Bedingungen zurechtkommen müssen,
  • diejenigen, denen die Elternbeiträge für Betreuung, Mittagessen usw. zu hoch sind, ihre Kinder zuhause behalten, mit wenig Förderung, wenig außerschulischen Anregungen, weniger Integration.

 

Wer finanziert die Umsetzung des Gesetzes? 

Wer übernimmt die Verantwortung? 

Der Bund hat das „Ganztagsförderungsgesetz“ 2021 beschlossen, die Umsetzung obliegt den Kommunen, finanziell abgesichert ist das Ganze nicht. Es gibt Unterstützung vom Land, aber laut Hessischem Städtetag nur 9% der Kosten. 78% hätten die Städte und Kommunen zu tragen und 13% die Eltern. In Anbetracht der Größe der Aufgabe und der Unterfinanzierung der Kommunen fragt man mit Recht, wie das funktionieren soll. Je näher der Stichtag rückt, desto offensichtlicher werden die Probleme und die Fragen aus der Praxis umfangreicher und dringlicher. 

Zur ohnehin anstehenden baulichen Sanierung vieler maroder Schulen ist der Aus- bzw. Umbau zur „Ganztagsschule“ nötig, mit der entsprechenden Grundausstattung: u. a.  mit Mensa, Versammlungsraum, Ruheraum, attraktivem Außenbereich, Sportstätten usw. Abgesehen von den enormen Preissteigerungen in der Baubranche (teilweise bis zu 50%) war das bisher schon schwer zu stemmen. Jeder weiß, wie lange bereits an der schulischen Infrastruktur gespart wird. Bei einer kürzlichen Umfrage unter Schulkindern wurde traurigerweise wieder verstärkt der Wunsch nach benutzbaren Toiletten geäußert – wie lange ist das schon Thema? Viele Kommunen sind mit ihren Haushaltsmitteln bereits am Ende, so dass alle Aufgabenbereiche zur Disposition gestellt werden müssen, zuallererst die sogenannten „freiwilligen Leistungen“, wie Spiel-, Sport- und Kulturstätten. 

Die Länder sind eigentlich für die sach- und aufgabengerechte Finanzausstattung verantwortlich. Der Bund hat 3,5 Mrd. an Finanzhilfen in Aussicht gestellt – für Gesamtdeutschland. Für über das Jahr 2026 oder gar 2029/30 hinausgehende Investitionen und Förderung auch langfristiger Ausgaben gibt es Versprechungen, aber keine Verpflichtung. 

Es fehlt qualifiziertes Personal

Es hapert bei der Bereitstellung qualifizierten Personals. Im Kreis Groß-Gerau gibt es aktuell Überlegungen, die Betreuungszeiten in den Kitas zu verkürzen, weil Erzieher:innen fehlen. An den Grundschulen wird die Nachmittagsbetreuung bisher auf unterschiedlichste Weise abgedeckt, im Einsatz sind viele Quereinsteiger:innen, im besten Fall motivierte Lehramtsstudent:innen, Eltern, pensionierte Lehrer:innen usw.  Die Situation  ist äußerst unübersichtlich und wenig geregelt, denn einheitliche Qualitätsrichtlinien gibt es nicht. Es gibt auch keinerlei Erhebung über Zahlen was z.B. Ausbildung bzw. Profession, Beschäftigungsdauer und -umfang, Arbeitsverträge und konkrete Arbeitgeber der Betreuungskräfte betrifft. Die GEW hat mehrfach beim Kultusministerium um Auskünfte gebeten, ohne Resonanz.

Personal kostet Geld, darum befindet sich Betreuungspersonal von „eingekauften“ Dienstleistern und viele prekär Beschäftigte im Einsatz. Entsprechend herrscht große Fluktuation und das in einem Bereich, in dem für die gesunde kindliche Entwicklung Vertrauensbildung in stabilen Beziehungen essenziell ist. „Die Qualität des Ganztagsangebots wird gesteuert über die Finanzierung“, erkannte Stefanie Lange, Vorsitzende des Ganztagsschulverbands Hessen. „Derzeit ist von Ganztagsschulen mit rhythmisiertem Unterricht keine Rede. Es geht um Grundschulen mit anschließender Betreuung bis 17:00 Uhr.“ 

Die Frage bleibt, was sind einer Gesellschaft ihre Kinder wert? Einer Gesellschaft, in der angesichts der Überalterung, des Arbeits- und Fachkräftemangels einer guten Erziehung und Bildung die größte Bedeutung zukommt. Eine Gesellschaft, die in vielen Bereichen vor der Zerreißprobe steht und in der viele Menschen das Vertrauen in die Demokratie verlieren, kann es sich nicht leisten, ihren Nachwuchs zu vernachlässigen.

Qualitätshemmnis prekäre Beschäftigung

Die GEW sieht die im Bildungsbereich oft irregulären Beschäftigungsverhältnisse äußerst kritisch, hier besteht keine betriebliche Mitbestimmung und keine Tarifbindung. Das hat negative Folgen. Nicht nur, dass sich diese Menschen mit großer Unsicherheit von Vertrag zu Vertrag hangeln und weniger Geld verdienen, auch die Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen leidet. Es entsteht zwangsläufig eine Hierarchie und im schlechtesten Fall fühlt man sich nicht zugehörig. Ganztag aber klappt nur im Team! Im schulischen Alltag gibt es fast keine Zeiträume mehr, um sich zu besprechen, Übergaben vorzunehmen, sich über Vorkommnisse zu informieren, was zu erhöhtem Stress führt. Wie soll da gute pädagogische Arbeit geleistet werden? Zusammenarbeit in „multiprofessionellen Teams“ kann so nicht funktionieren. Darum fordert die GEW für Betreuungskräfte grundsätzlich reguläre Beschäftigungsverhältnisse beim Land Hessen. Dass das möglich ist zeigen andere Bundes-Länder, in denen flächendeckende Schulbetreuung schon längere Zeit besteht (z.B. Thüringen).

Der Deutsche Landkreistag betont hingegen, aufgrund der höchst angespannten Haushaltslage und dem offensichtlichen Mangel an Lehrkräften, Erzieher:innen und qualifiziertem Betreuungspersonal, müsse man den Ländern „Flexibilität ermöglichen“ z. B. für „eigene Standards in allen Fragen der Ganztagsbetreuung“. In Bezug auf die Beschäftigungsverhältnisse ist das abzulehnen. Wir sehen am Beispiel des „Herrenberg“-Urteils, welches die Scheinselbstständigkeit bei Lehrkräften in Musikschulen festgestellt hat, dass auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, falls hier am falschen Platz gespart wird.

Die Kreise Groß-Gerau und Main-Taunus haben begonnen eigene Betreuungskräfte (über die Volkshochschulen) auszubilden und sie direkt im Kreis anzustellen, um schnell und pragmatisch dem Mangel zu begegnen. Das ist m. E. zumindest ein Ansatz, um etwas mehr Struktur zu gewinnen. Wie lange das trägt, wird sich zeigen. Darüber hinaus wird bei der Umsetzung in der Kürze der Zeit mit weiteren Notlösungen zu rechnen sein. Zu befürchten ist z.B., dass die Vergabe der Betreuungsplätze bei Kindern der Klassen 2-4 rigider gehandhabt werden muss, um ein Mindestmaß an Qualität zu erhalten.  Konkret bedeutet das, weniger Kinder in der Betreuung, die keinen Rechtsanspruch haben. Denn nur auf Quantität zu setzen, wäre nicht zu verantworten, weder den Familien noch den Betreuungskräften gegenüber. 

Raumnot vorprogrammiert

Schwerwiegend kann sich auch der Mangel an Räumlichkeiten auswirken, wie die prekäre Situation an der Grundschule Königstädten zeigt. Hier wird die benachbarte Kindertagesstätte ihre Räume für die Nachmittagsbetreuung der Grundschule zur Verfügung stellen müssen. Die Kinder werden auf andere Kitas verteilt. Besonders bitter wäre eine Verringerung der Betreuungsplätze für Krippenkinder (U3), für die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Hier wird möglicherweise ein Verdrängungsprozess stattfinden. Die Stadt wird alles versuchen, um das zu vermeiden, garantieren kann sie es nicht. 

Wenn man die Begründungen für den forcierten Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen verfolgt, drängt sich mittlerweile der Eindruck auf, es gehe vor allem darum, wirtschaftliche Interessen zu bedienen. Stehen mehr Bildungschancen und Kindeswohl auf der Agenda oder geht es doch eher darum, die Schar der Erwerbstätigen zu erhöhen? Eigentlich dürfte hier kein Widerspruch bestehen, aber wenn es bei der jetzigen Sparpolitik bleibt, wird einer daraus.

Aus bildungspolitischer und pädagogischer Sicht sollte der Ausbau der Ganztagsbetreuung eigentlich nur ein Zwischenschritt sein zur Errichtung echter Ganztagsschulen. Ich sehe es als unsere Aufgabe an, dieses Ziel nicht aus den Augen zu verlieren! 

Manchmal lohnt es sich, die Politik an ihre eigenen Worte zu erinnern. Hier ein Zitat des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend :

 „Vorteile der Ganztagsbetreuung:

Im Mittelpunkt des Ausbaus der Ganztagsbetreuung stehen die Kinder. Sie nutzen gerne ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, wenn diese kinderecht gestaltet sind. Hier werden Freundschaften geschlossen, gemeinsam die Welt entdeckt, Neues erlebt und gelernt. Ganztag ist Lebensraum. In modernen Ganztagsangeboten sind Kinder mitten in der Gesellschaft.

Kinder können im Ganztag gezielt gefördert werden. Es steht ausreichend Zeit zur Verfügung, damit sie auch außerhalb des Unterrichts Lernerfahrung sammeln können. So werden Bildungschancen eröffnet, die Benachteiligungen ausgleichen.

Familien brauchen angesichts vielfältiger Krisen und aktueller Herausforderungen mehr Unterstützung. Nur mit qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten für Kinder von 0 bis 10 Jahren kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern verringert werden.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ein zentrales Element zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Ohne verlässliche Kinderbetreuung verschärft sich das Fachkräfteproblem in allen Branchen.“ 

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 2024

 

Karola Pruschke-Löw